Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Förderbescheid in Höhe von rund 326.000 Euro an die Gemeindeverwaltung Wehretal

Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Von einer inklusiven Gesellschaft profitieren besonders vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft alle. Deshalb hat die Landesregierung eine Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BKR) in Kraft gesetzt, um Kommunen dabei zu unterstützen, Barrieren vor Ort weiter abzubauen. Im Rahmen ihrer Sommerreise hat Sozialministerin Heike Hofmann heute einen Förderbescheid in Höhe von rund 326.000 Euro an die Gemeindeverwaltung Wehretal übergeben, der so ermöglicht wird, den Zugang zum Rathaus barrierefrei auszubauen.

„Durch den Abbau von Barrieren schaffen wir nicht nur eine Infrastruktur, sondern auch eine Gemeinde, die alle ihre Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt willkommen heißt und ihnen gleichwertige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht“, sagte Ministerin Hofmann. „Die Umsetzung der Maßnahmen wird nicht nur das tägliche Leben vieler Menschen erleichtern, sondern sendet auch ein starkes Signal: Inklusion und Barrierefreiheit sind zentrale Elemente einer modernen und gerechten Gesellschaft.“

Die 2023 verabschiedete Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-BRK wurde bewusst offen gestaltet, um eine möglichst große Bandbreite an baulichen Lösungen und der dafür notwendigen Fördermöglichkeiten zu ermöglichen. Dies betrifft nicht nur Aufzüge und Rampen für gehbehinderte Menschen, sondern auch Maßnahmen für Hörbehinderte – etwa Induktionsschleifen, optische Warn- und Notrufsysteme oder optische Türeinlasssysteme, ebenso Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen wie Bodenleitsysteme, Tastmodelle im kulturellen Bereich und visuelle Kontraste. Auch Maßnahmen für kognitiv eingeschränkte Menschen – z.B. Orientierungssysteme im Gebäude und Maßnahmen zur Förderung der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sozialraum – sind im Rahmen der Richtlinie förderfähig. 

 

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