Sozialministerin Heike Hofmann hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen in den Landtag eingebracht. Dabei hob sie die zentralen Punkte hervor, etwa die Anhebung des Gehörlosengelds auf fortan 20 Prozent des Satzes der Blindenhilfe, also derzeit rund 190 Euro im Monat: „Damit setzt sich Hessen gemeinsam mit Berlin bei dieser wichtigen Unterstützung an die Bundesspitze. Wir wissen, dass gehörlose Menschen im Alltag vor enormen finanziellen Herausforderungen stehen – sei es für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden, Kommunikationsassistenzen oder für spezielle technische Hilfsmittel. Dieses Geld ist kein Almosen. Im Gegenteil: Es ist ein notwendiger Nachteilsausgleich, um Selbstbestimmung und Teilhabe überhaupt erst zu ermöglichen“, sagte die Ministerin.
Zudem verwies sie darauf, dass der Entwurf auch eine bürokratische Ungerechtigkeit abbaue: „Wer aus einem anderen Bundesland in eine Einrichtung in Hessen zieht, wird seinen Anspruch auf Blinden- oder Gehörlosengeld nicht mehr verlieren. Inklusion darf nicht an Ländergrenzen oder Zuständigkeiten scheitern“, so Hofmann weiter. Allen voran beschere die Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2033 den Betroffenen dringend benötigte Planungssicherheit.
Darüber hinaus sei der Gesetzentwurf Teil eines Maßnahmenpakts, um auch dem Mangel an Gebärdensprachdolmetschenden wirksam zu begegnen. Zu den Maßnahmen zählten u.a., dass an einer staatlichen Hochschule ein Studiengang für Gebärdensprachdolmetscher eingeführt, Kommunikationsassistenzen zertifiziert und der Beruf der Gebärdensprachdolmetschenden künftig verstärkt beworben werden solle.
„Inklusion ist ein Prozess und leitet unser Handeln. Unser Ziel ist, die Situation von Menschen mit Behinderungen in Hessen Schritt für Schritt zu verbessern. Zunächst nicht realisieren können wir, das Gehörlosengeld künftig bereits ab einem Grad der Behinderung von 80 zu gewähren. „Angesichts der erheblichen Mehrkosten, die dieser Schritt bedeuten würde und mit Blick auf die Regelungen anderer Länder, bleibt es daher zunächst beim ursprünglichen Kreis der Anspruchsberechtigten. Trotzdem geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Er verbessert die Teilhabe und schafft Planungssicherheit“, schloss die Sozialministerin ihre Rede.