Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt (APAV) ist der zentrale Baustein hessischer LSBT*IQ-Politik. Er trägt zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Städten wie ländlichen Räumen bei und fördert ein diskriminierungsfreies Miteinander. Eine Förderung, die die Landesregierung im Rahmen des APAV vornimmt, ist die des Kompetenzzentrums Transidentität und Diversität (KTD) der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) e.V. Den entsprechenden Bescheid über 90.000 Euro aus den Mitteln der Stabstelle Antidiskriminierung hat Staatssekretärin Katrin Hechler am Freitag in Frankfurt am Main übergeben. Die Förderung gilt für den Zeitraum von April 2026 bis März 2027.
„Trans* und nicht-binäre Menschen brauchen verlässliche Anlaufstellen, wenn sie Diskriminierung erfahren haben oder Rat benötigen. Mit unserer Förderung stärken wir das KTD und tragen dazu bei, dass Beratung auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird“, sagte Hechler.
Selbstorganisation gezielt stärken
Das Kompetenzzentrum arbeitet insbesondere in den Regionen Rhein-Main und Mittelhessen. Es richtet sich an trans* und nicht-binäre Menschen und unterstützt zugleich Fachkräfte und Institutionen. Neben Beratung und Begleitung steht u.a. der Bereich Weiterbildung im Mittelpunkt. Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Vernetzung mit bestehenden Strukturen der Regelberatung, der Verwaltung und mit anderen Institutionen. Auch die Selbstorganisation von trans* und nicht-binären Menschen soll gezielt gestärkt werden.
„Vor dem Hintergrund des seit November 2024 geltenden Selbstbestimmungsgesetzes hat die Arbeit des KTD noch mehr an Bedeutung gewonnen. Auch der Anstieg queerfeindlicher Gewalt macht deutlich, wie wichtig es ist, dass eine unabhängige Stelle wie das KTD zum Umgang mit Vorfällen dieser Art schult und berät“, sagte die Staatssekretärin. „Das Kompetenzzentrum hilft, das geltende Recht auf gelebte Selbstbestimmung in den Alltag zu übersetzen. Ich danke der dgti für ihre Arbeit und ihr großes Engagement und freue mich, dass wir ihr wertvolles Beratungsangebot weiterhin absichern können“, so Hechler abschließend.
Hintergrundinformation
Die Stabsstelle Antidiskriminierung im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales fördert Antidiskriminierungsnetzwerke und LSBT*IQ-Netzwerke, die Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisierung und Empowerment-Arbeit leisten. Zudem fördert die Stabsstelle verschiedene spezialisierte Beratungsstellen. Neben dem Kompetenzzentrum Transidentität und Diversität (KTD) fördert sie z. B. auch die Antidiskriminierungsberatung ADiBe-Netzwerk Hessen sowie die Inklusionsberatung Hessen (IBH).