Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Hessen fördert Aufbau einer Netzwerk-Koordinierungsstelle für postCOVID

Hessen fördert den Aufbau einer postCOVID-Koordinierungsstelle am Universitätsklinikum Marburg (UKGM), um die Versorgung von postCOVID- Betroffenen weiter zu verbessern. Das UKGM Marburg erhält einen entsprechenden Zuwendungsbescheid über 145.000 Euro zunächst für das Jahr 2024 von Gesundheitsminister Kai Klose. Insgesamt ist das Projekt auf drei Jahre angelegt: „Die vorhandene Ambulanz zur Behandlung von postCOVID-Patientiennen und Patienten am UKGM in Marburg arbeitet bereits interdisziplinär und mit multiprofessionellen Teams. Sie verfügt über eine herausragende klinische und experimentelle Expertise, sie ist bundes- und europaweit eine der wenigen Anlaufstellen für Patienten mit postCOVID“, erklärte Klose.

Dr. Sylvia Heinis, Kaufmännische Geschäftsführerin des UKGM-Standorts Marburg, und Prof. Dr. Thomas Nauss, Präsident der Philipps-Universität Marburg, fügen hinzu: „Das Universitätsklinikum Marburg und die Universität Marburg freuen sich sehr über den Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und werden diesen mit ihren interdisziplinär arbeitenden Expertinnen und Experten zum Wohle der Patientinnen und Patienten erfüllen. Hier zeigt sich einmal mehr die Innovationsfähigkeit von UKGM und Universität in den Bereichen der Forschung und Krankenversorgung.“

„Eine solche zentrale Koordinierungsstelle erleichtert unseren hessischen Patientinnen und Patienten, aber auch Kolleginnen und Kollegen den direkten Zugang zu speziell geschulten Teams von Ärztinnen und Ärzten und entsprechender Spezialdiagnostik und Therapie, um möglichst schnell wieder die Arbeitsfähigkeit der Patientinnen und Patienten wiederherzustellen“, ergänzt Prof. Dr. Bernhard Schieffer, Direktor der Kardiologie und designierter Koordinator der interdisziplinären postCOVID Ambulanzen am UKGM in Marburg.

Ziel der Koordinierungsstelle ist, die Expertise, Daten und Ressourcen digital zu steuern und so allen an der Versorgung Beteiligten zur Verfügung zu stellen, um die Basis für ein virtuelles Post-COVID-Institut zu legen. Gleichzeitig dient die Netzwerkstruktur der Patientensteuerung und erleichtert die Informationsweitergabe und den Austausch unter Allen, die in die Betreuung von postCOVID-Patientiennen und Patienten involviert sind (Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Psychologen, Reha-Medizinern). Auch wissenschaftliche Analysen im Sinne der Versorgungsforschung sollen ermöglicht werden und es so erlauben, die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen.

Hintergrund:

In Medizin und Wissenschaft wird abhängig von der Dauer der Beschwerden zwischen Long-COVID und postCOVID unterschieden. Der Begriff Long-COVID umfasst längerfristige gesundheitliche Beschwerden nach der Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die über die akute Krankheitsphase von vier Wochen hinausgehen. Die Beschwerden können bereits während der COVID-19-Erkrankung auftreten, später wiederkehren oder auch erst mehrere Wochen nach der Ansteckung mit dem Coronavirus neu auftreten, auch nach einem milden oder beschwerdefreien Verlauf.

Dagegen bezeichnet „postCOVID“ Beschwerden, die nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus auch nach zwölf Wochen noch vorhanden sind, neu oder wieder auftreten. Die Beschwerden dauern mindestens zwei Monate an und können anderweitig nicht erklärt werden. Darüber hinaus sind die Betroffenen in der Regel im Alltag beeinträchtigt, so die vorläufige Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Als Oberbegriff umfasst Long-COVID alle Langzeitbeschwerden, die länger als vier Wochen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus vorhanden sind, damit also auch postCOVID.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fax

49 611 32719 4666

Sonnenberger Straße 2/2a, 65193 Wiesbaden

E-Mail: presse(at)hsm.hessen.de