Die Integrationspolitik des Landes Hessen wird um ein neues Instrument verstärkt: Mit dem Kommunalen Integrationsmonitoring weitet das Land seinen bewährten Integrationsmonitor erstmals systematisch auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte aus. Damit wird auch eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt. „Mit dem Kommunalen Integrationsmonitoring schaffen wir eine verlässliche Zahlenbasis für vorausschauende wie transparente Integrationspolitik auf kommunaler Ebene. So kann Integration vor Ort noch gezielter, transparenter und wirkungsvoller gestaltet werden“, sagte Sozial- und Integrationsministerin Heike Hofmann am Donnerstag.
Künftig stehen Daten, die rund um das Thema Integration relevant sind, allen Kreisen und kreisfreien Städten gebündelt zur Verfügung. Das Monitoring ermöglicht so, Aspekte rund um Integration und gesellschaftliche Teilhabe aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten – datenbasiert und vergleichbar. Die Datensammlung erfolgt zentral im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und fußt auf Informationen des Hessischen Statistischen Landesamts sowie auf den Statistiken und der Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit. Für die Kommunen entstehen keinerlei zusätzliche Melde- oder Berichtspflichten.
„Dass die Kommunen durch das Monitoring nicht zusätzlich belastet werden, ist mir besonders wichtig. Im Gegenteil: Sie erhalten ein praxistaugliches Instrument, das wir im Austausch mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern entwickelt haben“, betonte Integrationsstaatssekretärin Katrin Hechler.
Inhaltlich knüpft das Kommunale Integrationsmonitoring an die bewährten Themenfelder des Hessischen Integrationsmonitors an und sichert so Kontinuität. Es umfasst 20 Indikatoren, die zentrale integrationspolitische Themenfelder abdecken: Bevölkerung, Migration, Schutzsuchende, Bildung, Arbeit sowie Transferbezug. Im Themenfeld „Bevölkerung“ verdeutlichen etwa die Indikatoren zur Altersstruktur (1B) sowie zu Lebendgeborenen und Gestorbenen (1D) den positiven Beitrag der ausländischen Bevölkerung zur demographischen Entwicklung in allen hessischen Kreisen und kreisfreien Städten.
Im Bereich „Transferbezug“ machen die Kennzahlen zu erwerbstätigen Leistungsberechtigten (6B) nach Staatsangehörigkeit deutlich, dass Erwerbsarmut trotz Arbeit ein relevantes Thema bleibt. Der Indikator zu Minderjährigen in Bedarfsgemeinschaften (6C) liefert wichtige Hinweise zu Kinderarmut. Darüber hinaus bietet das Monitoring eine Fülle aufschlussreicher Daten zu Migration, Schutzsuchenden, Bildung und Arbeitsmarktintegration, die ermöglichen, Integrationsverläufe vor Ort differenziert nachzuvollziehen.
Die Ergebnisse werden als Excel-Tabellen bereitgestellt und können somit unkompliziert für eigene Berechnungen weiterverwendet werden. Grafiken sowie Vorjahresvergleiche erleichtern die Einordnung und machen Entwicklungen nachvollziehbar. Das Kommunale Integrationsmonitoring ist hierÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.