Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

innovativen Modellen in der Kurzzeit- und Tagespflege sowie in ambulanten Wohnformen

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration setzt weitere Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger um und fördert innovative Modellprojekte in der Kurzzeit- und Tagespflege sowie in ambulanten Wohnformen. „Unser Ziel ist, dass die Qualität der Strukturen und der Betreuung weiter wachsen, pflegenden Angehörigen dadurch mehr Flexibilität ermöglicht und ihr Alltag so verbessert wird“, sagt Sozial- und Integrationsstaatssekretärin Anne Janz. Die Ansätze der Projekte sollen hessenweit übertragbar sein, um die Modelle, die sich bewähren, auf das ganze Land ausrollen zu können. „Die ausgewählten Projekte, mit denen kreative und praxistaugliche Lösungen entwickelt und erprobt werden, fördern wir mit bis zu 100.000 Euro pro Jahr. Wir sind uns sicher, dass wir die Pflegelandschaft in Hessen damit weiter entscheidend voranbringen“, so Janz weiter.

Mögliche Projektmaßnahmen können sein:

  • Eine Flexibilisierung der Angebotsstrukturen, etwa die Erweiterung von Öffnungszeiten und die Etablierung von Case und Care Management.
  • Wirtschaftliche und sektorenübergreifende Übergangsgestaltung an Schnittstellen, zum Beispiel beim Zugangs- und Entlassmanagement oder der Angliederung von Kurzzeitpflege an Rehabilitationseinrichtungen.
  • Die Optimierung von Alltagsprozessen in der Pflege, zum Beispiel die Schaffung moderner Kommunikationsstrukturen durch digitale Anwendungen, die auch die Partizipation von Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglichen sowie kultursensible Pflege.
  • Umgang mit herausforderndem Verhalten von pflegebedürftigen Menschen, zum Beispiel: Gewaltprävention, sexualisiertes Verhalten.

Informationen zur Antragstellung:

Anträge können beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ab dem 1. Februar 2024 bis zum 30. April 2024 schriftlich eingereicht werden. Die maximale Förderdauer für ein Projekt beträgt 36 Monate. Antragsberechtigt sind freie Träger (z.B. Verbände, Vereine, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten) sowie Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, die im Rahmen ihres Projektvorhabens einen Hessenbezug glaubhaft darlegen können.

Alle Informationen zur Fördermaßnahme des Förderaufrufs finden Sie auf der neuen Website des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und PflegeÖffnet sich in einem neuen Fenster

Schlagworte zum Thema