Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Länder sehen weiteren Abstimmungsbedarf:

„der vorliegende Entwurf zum Kita-SCQEG ist für die länder nicht zustimmungsfähig“. Ressortverantwortliche fordern Nachbesserungen beim Referentenentwurf zum neuen KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG

Im Rahmen einer Sondersitzung der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren mit der Bundesministerin haben sich die Ressort­verant­wortlichen über den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum sogenannten SCQEG ausgetauscht – dem Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung.

Dabei bekannten sich Bund und Länder gemeinsam erneut zu dem Ziel, die Qualität der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung bundesweit weiterzuentwickeln. Zugleich bekräftigten sie ihren Anspruch, die Startchancen von Kindern unabhängig von ihrer Herkunft zu verbessern und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Sprachbildung, die Unterstützung von Kindern in herausfordernden Lebenslagen sowie den Übergang von der Kita in die Schule zu legen.

Mit Blick auf den vorliegenden Referentenentwurf mahnten die Länder jedoch einstimmig deutliche Nachbesserungen bezüglich der inhaltlichen und finanziellen Ausgestaltung sowie mit Blick auf das sogenannte Konnexitätsprinzip an.

„Der vorliegende Referentenentwurf weicht in wesentlichen Punkten von zuvor zwischen Bund und Ländern erzielten Verständigungen und somit davon ab, wie das Gesetz unserer gemeinsamen Ansicht nach ausgestaltet sein sollte. Auch die von unserer Seite immer wieder dargelegten Zwänge des Konnexitätsprinzips werden nicht berücksichtigt. In der vorliegenden Fassung ist der Entwurf für uns nicht zustimmungsfähig“, sagte die Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), Hessens Sozialministerin Heike Hofmann, nach der digital abgehaltenen Sitzung.

„Wir als JFMK haben im Rahmen unserer Hauptkonferenz im Mai einstimmig die Forderung beschlossen, dass ein Qualitätsentwicklungsgesetz sicherstellen muss, dass eine verlässliche und dynamisierte Finanzierung durch den Bund erfolgt – der Entwurf aber sieht das Gegenteil vor, nämlich eine schrittweise Reduzierung bis 2030 von aktuell jährlich zwei Milliarden auf weniger als eine Milliarde jährlich – beginnend bereits im kommenden Jahr.  Gleichzeitig sollen die bundesweit verpflichtenden Personalstandards für Länder und Kommunen gemäß vorliegendem Entwurf stufenweise ansteigen – ein nicht nachvollziehbares Missverhältnis“, führte Hofmann aus: „Zudem darf der Entwurf nicht im Widerspruch zu der gerade erst auf der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vereinbarten Veranlassungskonnexität stehen. Wir sehen hier dringenden Gesprächs- und Nachbesserungsbedarf“, schloss die JFMK-Vorsitzende.

Die saarländische Ministerin für Bildung und Kultur Christine Streichert-Clivot betonte für die A-Länder: „Dass alle 16 Länder eine klare Botschaft senden, ist ein deutliches Signal an den Bund und sollte Anlass sein, den Gesetzentwurf noch einmal nachzubessern. Wir wollen dieses Gesetz und wir wollen an die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre anknüpfen. Aber dafür brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen. Denn noch immer entscheidet in Deutschland viel zu oft die soziale Herkunft über den Bildungserfolg eines Kindes – und die Weichen dafür werden lange vor dem ersten Schultag gestellt. Deshalb ist frühkindliche Bildung keine Ausgabe, die man beliebig kürzen kann, sondern eine Investition in Chancengerechtigkeit und in die Zukunft unseres Landes. Die Länder haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen bei den Startchancen-Kitas und bei der Sprachförderung aller Kinder verständigt. Das sind zwei zentrale Vorhaben, mit denen wir Kinder frühzeitig stärken und Bildungsbenachteiligungen abbauen wollen. Da der Gesetzentwurf finanziell deutlich hinter den Erwartungen der Länder zurückbleibt, muss jetzt sichergestellt werden, dass gerade diese beiden Schwerpunkte verlässlich finanziert, wirksam umgesetzt und zum Erfolg geführt werden können. Gute frühkindliche Bildung und gezielte Sprachförderung gibt es nicht zum Nulltarif. Die Länder sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und konstruktiv mit dem Bund an einer guten Lösung zu arbeiten. Wir reichen die Hand – denn unser gemeinsames Ziel muss ein starkes, gerechtes und verlässliches System der frühkindlichen Bildung sein. Für unsere Kinder.“

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin sagte als Koordinatorin der B-Länder: „Wir begrüßen, dass endlich ein Gesetzentwurf vorliegt, der eine inhaltliche Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern ermöglicht. Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit – dabei kommt der Sprachbildung eine zentrale Bedeutung zu. Ebenso entscheidend ist ein gelingender Übergang von der Kita in die Schule. Dafür brauchen wir die notwendigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, damit relevante Bildungs- und Entwicklungsdaten verantwortungsvoll zwischen Kita und Primarstufe übermittelt werden können. Nur so kann insbesondere die Sprachförderung nahtlos fortgesetzt und jedes Kind bestmöglich unterstützt werden. Für uns ist dieser nahtlose Übergang von der Kita in die Schule ein zentrales Anliegen, für das wir uns gemeinsam mit den B-Ländern weiterhin mit Nachdruck einsetzen.

Angesichts der Bedeutung des Gesetzes für die frühkindliche Bildung ist es deshalb richtig, nochmals das Gespräch zu suchen und Lösungen zu finden, die die Belange von Bund und Ländern gleichermaßen berücksichtigen.“

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Matthias Schmidt

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