Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen wird zugleich dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden. Darüber hinaus gehen mit der Aufhebung der Isolationspflicht weitere Schutzmaßnahmen einher, beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen.
Isolationspflicht derzeit nicht verhältnismäßig
Hessen ist mit Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein damit das vierte Land, das sich von der Isolationspflicht für Corona-Infizierte verabschiedet. Wichtigster Grund: Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 führt trotz ihres hohen Ansteckungsgrades aktuell nicht zu einer bedrohlichen Belastung des Gesundheitssystems. Außerdem:
- gehen die Infektionszahlen seit Wochen kontinuierlich zurück (aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Hessen: 183,2);
- gibt es wirksame Schutzimpfungen, gerade für ältere und vorerkrankte Menschen, dank eines angepassten Impfstoffs;
- besteht eine hohe Basisimmunität in Hessen von mehr als 90 Prozent aufgrund von Impfungen und durchgemachten Infektionen. In der Folge sind die Krankheitsverläufe meistens deutlich milder;
- sind wirksame, antivirale Medikamente verfügbar;
- zeigen die Erfahrungen aus anderen EU-Staaten, dass die Aufhebung der Isolationspflichten keine negativen Folgen hatte.
Vor diesem Hintergrund ist der vergleichsweise schwere Grundrechtseingriff einer Isolationspflicht derzeit nicht verhältnismäßig. Der Schutz vulnerabler Gruppen steht weiterhin im Mittelpunkt der Corona-Maßnahmen in Hessen.
Anstelle der Isolationspflicht gilt daher ab Mittwoch, 23. November:
Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
- eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
- ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Die Aufhebung der Isolationspflicht ist Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Aufhebung der Isolation gilt ab Mittwoch auch für alle, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, wird die Landesregierung erneut beraten und entscheiden.
Aktuelle Corona-Zahlen in Hessen
Mit Stand 22. November 2022 liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen landesweit bei 183,2. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt in Hessen derzeit mit 5,04 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (15. November 2022: 5,16 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Mit Stand vom 21. November 2022 werden in hessischen Krankenhäusern 107 Patientinnen und Patienten intensivmedizinisch betreut, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Am 14. November 2022 waren es noch 119.
Alle Informationen sowie die aktuelle Corona-Verordnung sind in Kürze unter corona.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.