Die Hessische Landesregierung geht mit Blick auf die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Hessen weiter voran: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden das Landesblinden- und das Landesgehörlosengeldgesetz angepasst. Einen entsprechenden Entwurf bringt Sozialministerin Heike Hofmann in der kommenden Woche in den Landtag ein. „Inklusion ist kein Zustand, den man einmal erreicht – sie ist ein Prozess, den wir gemeinsam gesamtgesellschaftlich gestalten. Unser Ziel ist, die Situation von Menschen mit Behinderungen in Hessen Schritt für Schritt weiter zu verbessern“, sagte die Ministerin am Donnerstag.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen ist Teil eines Maßnahmenpakets, das etwa auch die Gewinnung von Gebärdensprachdolmetschenden zum Ziel hat. Er beinhaltet, dass das Gehörlosengeld angehoben wird, das somit in Hessen künftig rund 190 Euro betragen wird. Es orientiert sich am Blindengeld, ist weiterhin dynamisch gestaltet und entwickelt sich jeweils analog zum Rentenwert. Das Geld dient dazu, behinderungsbedingte Mehrkosten auszugleichen, die etwa durch den Einsatz von Dolmetschenden oder die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel entstehen.
Im Bundesvergleich an der Spitze
„Diese leichte Anhebung bedeutet, dass Hessen im Ländervergleich zusammen mit Berlin bundesweit an der Spitze liegt. Zudem verlängern wir mit unserer Gesetzesnovelle die Geltungsdauer des Landesblindengeld- und des Landesgehörlosengeldgesetzes bis zum 31. Dezember 2033 und ermöglichen leistungsberechtigten Menschen einen enormen Gewinn an Planungssicherheit – ebenso mit der Neuerung, dass Personen, die aus anderen Bundesländern in Einrichtungen in Hessen ziehen, ihren Anspruch auf die Gelder künftig nicht mehr verlieren“, erläuterte Hofmann. Auch das war so im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Nicht realisiert werden kann aktuell hingegen die zunächst angedachte Ausweitung des Kreises der Landesgehörlosengeldempfänger auf Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) bei 80 oder 90 liegt. „Hier bleibt es aufgrund der schwierigen Haushaltslage zunächst dabei, dass die Hilfe ab einem GdB von 100 gezahlt wird – so wie es auch alle anderen Bundesländer handhaben“, erläuterte die Ministerin.
Austausch auf Augenhöhe
Um dem Mangel an Gebärdensprachdolmetschenden wirksam zu begegnen, ist u.a. vorgesehen, an einer staatlichen Hochschule einen Studiengang für Gebärdensprachdolmetsche einzuführen und Kommunikationsassistenzen zu zertifizieren. Zudem soll in Schulen, bei Teilnehmenden an Freiwilligen Sozialen oder Freiwilligen Ökologischen Jahren sowie auf Berufsmessen für den Beruf geworben und eine Fachtagung in Kooperation mit Gehörlosenverbänden initiiert werden.
„Gehörlose Menschen brauchen Unterstützende, die ihrer Sprache mächtig sind. Das sichert nicht nur die Barrierefreiheit, sondern stärkt das Vertrauen und ermöglicht einen Austausch auf Augenhöhe. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen Zugang zu Kommunikation haben – ohne Hürden. Es ist wichtig, dass wir weiter an diesen Themen arbeiten. Wir wollen das Leben der Menschen mit Behinderungen weiter verbessern, Schritt für Schritt. Und wir wollen uns als Gesellschaft kontinuierlich weiterentwickeln“, schloss Ministerin Hofmann.