Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Lohnlücke zwischen Männern und Frauen hat sich weiter verkleinert

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Hessen wird immer kleiner. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse des Hessischen Lohnatlas, dessen neue Auflage Sozial- und Arbeitsministerin Heike Hofmann gemeinsam mit Dr. Christa Larsen, der Leiterin des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur der Goethe-Universität Universität Frankfurt am Main (IWAK), vorgestellt hat.

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Hessen wird immer kleiner. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse des Hessischen Lohnatlas, dessen neue Auflage Sozial- und Arbeitsministerin Heike Hofmann gemeinsam mit Dr. Christa Larsen, der Leiterin des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur der Goethe-Universität Universität Frankfurt am Main (IWAK), vorgestellt hat. „Wir haben gute Nachrichten zu verkünden. Die Abstände bei der Entlohnung haben sich in Hessen weiter verringert. 

Im Jahr 2023 betrug die Lohnlücke noch acht Prozent – das bedeutet im Vergleich zu 2012 nahezu eine Halbierung“, sagte Ministerin Hofmann im Rahmen einer Pressekonferenz zur Vorstellung der inzwischen vierten Ausgabe des Hessischen Lohnatlas, die die Entwicklung von 2012 bis 2023 nachzeichnet. Besonders im Fokus steht dabei die Verknüpfung der Themen Entgeltgleichheit und Fach- und Arbeitskräftesicherung. Die Ergebnisse zeigten, dass der Mangel an Fach- und Arbeitskräften als Treiber positiv auf eine Verkleinerung der Entgeltlücken gewirkt habe, so die Ministerin. Über alle Stellenniveaus hinweg sei ein Rückgang zu verzeichnen – wenn auch von unterschiedlicher Intensität. „Besonders dynamisch ist die Entwicklung bei Hilfs- und Fachkraftstellen – bei den Fachkräften mit Berufsabschluss betrug die Lohnlücke in Hessen 2023 nur noch 3,5 Prozent“, sagte Hofmann. „Demgegenüber gibt es leider immer noch wenig Bewegung bei Stellen mit Führungsverantwortung. Frauen mit Studienabschluss erhalten noch immer knapp 25% weniger Gehalt als Männer mit gleicher Qualifikation" stellt Dr. Larsen fest. Spannende Daten liefert das Monitoring auch beim Blick auf die Entwicklung der Entgeltlücke in verschiedenen Altersgruppen – insbesondere dazu, welche Rolle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dabei spielt:

  • Bei Frauen und Männern im Alter zwischen 25 und 34 Jahren, die auf einer Fachkraft- oder Helferstelle arbeiten, bestand keine Entgeltlücke im Jahr 2023. Hier war Entgeltgleichheit de facto erreicht. Auf spezialisierte Stellen, auch solche mit Führungsverantwortung traf das indes nicht zu. Hier bestand eine Lücke von ca. zehn Prozent.
  • Über alle Stellenniveaus hinweg wird die Entgeltlücke in den Altersgruppen zwischen 25 und 44 Jahren beträchtlich größer. In dieser Lebensphase gewinnt für viele Beschäftigte die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Bedeutung. Besonders bei Frauen entstehen in diesem Abschnitt Einschränkungen durch eine Unterbrechung der Tätigkeit oder Teilzeitarbeit. Beide Aspekte führen dazu, dass der berufliche Aufstieg im Vergleich zu Männern langsamer wird, verbunden mit negativen Effekten auf die Entgeltentwicklung von Frauen.
  • Auch wenn die Anforderungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Altersgruppen zwischen 45 und 64 Jahren geringer werden, bleiben die Lohnlücken auf den meisten Stellenniveaus bis zum Ende des Erwerbslebens bestehen. Besonders groß bleiben die Lücken bei Spezialisten- und Experten-Stellen, die häufig mit Führungsverantwortung verbunden sind. Demgegenüber ist bei Stellen für Fachkräfte mit Berufsabschluss in der Altersgruppe ab 45 Jahren wieder ein deutlicher Rückgang der Entgeltlücke zu erkennen.

Rahmenbedinungen und Kindertagesbetreuung verbessern

„Unser Ziel ist, dass die Teilzeitkräfte, die mehr arbeiten möchten, ihre Arbeitszeit aufstocken können. Dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine Aufgabe, die Politik und Wirtschaft gemeinsam lösen müssen. Ein Ausweiten der Arbeitszeit würde die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen verbessern, ihnen ermöglichen, mehr Geld zu verdienen, ihr Risiko für Altersarmut reduzieren und ließe die Lohnlücke bei den Berufstätigen schrumpfen“, sagte Sozial- und Arbeitsministerin Heike Hofmann. „Zentrales Instrument in diesem Bereich ist eine verlässliche Kindertagesbetreuung“, so Hofmann weiter. „Rund drei Viertel der teilzeitbeschäftigten Frauen geben in der Teilzeitbefragung an, dass der Ausbau einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung sie bei der Erweiterung ihres Stundenumfangs unterstützen würde. Investitionen in diesen Bereich dienen nicht nur Familienförderung, sondern sind auch zentral für den Wirtschaftsstandort.“

Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen, sei aber auch darüber hinaus von großer Bedeutung: Ihnen wäre dann möglich, ihr Bildungskapitel gleichwertig zu Männern einzusetzen und sie wären jetzt und später wirtschaftlich besser abgesichert – doch auch vor dem Hintergrund der Fach- und Arbeitskräftesicherung sei es bedeutsam: „Der Fach- und Arbeitskräftebedarf wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Prognosen zufolge werden allein in Hessen bis 2030 etwa 240.000 Fachkräfte fehlen – ca. 160.000 mit Berufs- und knapp 80.000 mit Studienabschluss. Damit Hessen zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt, brauchen wir Strukturen, die Frauen ermöglichen, in dem Umfang tätig zu sein, wie sie es sich wünschen“, so die Ministerin weiter.

Die vierte Auflage des Hessischen Lohnatlas steht auf unserer Webseite https://hessischer-lohnatlas.deÖffnet sich in einem neuen Fenster zum Download bereit.

Hintergrund: Der Hessische Lohnatlas

Der Hessische Lohnatlas wird durch das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität Frankfurt am Main im Auftrag der Hessischen Landesregierung erstellt. Der Lohnatlas schafft Transparenz zur Entgeltlage von Frauen und Männern in Hessen und seinen Regionen sowie in Branchen und Berufsgruppen. Die Daten dienen insbesondere dem Diskurs von Sozialpartnern aus den größten Branchen in Hessen und den kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten dazu, Betriebe und öffentliche Arbeitgeber für die Entgeltlage von Frauen zu sensibilisieren und entsprechende Maßnahmen in der Praxis umzusetzen. In der aktuellen vierten Auflage wird die strategische Verknüpfung der Förderung der Entgeltgleichheit und der Fach- und Arbeitskräftesicherung thematisch einbezogen.

Zur Berechnung werden die durchschnittlichen Bruttomonatsentgelte (Median) von Frauen und Männern im Dezember eines Jahres miteinander verglichen. Die ermittelte Differenz bildet die Lohnlücke. Dafür werden ausschließlich Daten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter herangezogen, Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige oder ausschließlich geringfügig Beschäftigte sind nicht berücksichtigt. Zudem werden ausschließlich in Vollzeit tätige Frauen und Männer bei der Berechnung berücksichtigt, um Unschärfen unterschiedlicher Teilzeitstundenumfänge zu vermeiden. Gegenüber deutlich komplexeren anderen Berechnungen des sogenannten Gender Pay Gaps sind die dem Hessischen Lohnatlas zugrunde liegenden Daten einfacher gehalten und intuitiv für alle Interessierten nachvollziehbar. 

 

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