Die Mindestlohnkommission hat heute ihre Entscheidung über die künftige Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bekannt gegeben. Dieser wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Arbeitsministerin Heike Hofmann begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Die erneute Erhöhung des Mindestlohns ist gerade nach den hohen inflationsbedingten Preiserhöhungen der letzten Jahre ein wichtiges Signal für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Sie stärkt die Einkommen von Millionen Menschen, insbesondere im unteren Lohnsegment, und sichert vielen Beschäftigten ein Stück mehr finanziellen Handlungsspielraum. Ich danke der Mindestlohnkommission für ihren sachgerechten Beschluss.“
Der gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 als Instrument zur Bekämpfung von Niedriglöhnen eingeführt. Über die weitere Entwicklung entscheidet die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind. Ihre Beschlüsse werden durch eine Rechtsverordnung verbindlich. Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt und seitdem regelmäßig in unterschiedlichen Verfahren angepasst. Seit 2023 richtet sich die Festlegung des Mindestlohns wieder nach den Beschlüssen der Kommission – unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung und gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
„Der Mindestlohn ist ein Erfolg. Er hat neben der Bekämpfung von Niedriglöhnen zu einer Zunahme von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen geführt“, so Ministerin Hofmann: „Besonders in Branchen mit traditionell hohem Anteil an Geringverdienenden, wie der Gastronomie und dem Einzelhandel, wurden aus Minijobs reguläre Arbeitsverhältnisse. Das trägt langfristig zur sozialen Absicherung der Beschäftigten bei. Außerdem zur Verringerung des Gender Pay Gaps, da Frauen überdurchschnittlich stark von der Anhebung des Mindestlohns profitieren, weil sie häufiger im Niedriglohnsektor tätig sind“, sagt Hofmann.