Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Neuauflage des Hessischen Perspektivprogramms HePAS

Lesedauer:12 Minuten

Anlässlich der Neuauflage des Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) ab 1. Januar 2024 betont Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Arbeit zu haben ist auch für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Beitrag zu gleichberechtigter Teilhabe und selbstbestimmtem Leben. Mit dem Programm HePAS tragen wir gemeinsam mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen dazu bei, der Diskriminierung aufgrund von Behinderung entgegenzuwirken und Betriebe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dabei zu unterstützen, das Potenzial und die Leistungsbereitschaft von Menschen mit Behinderungen zu erkennen.“

Für die Umsetzung der Neuauflage des Hessischen Programms zur Verbesserung der Arbeitsmarktteilhabe schwerbehinderter Menschen (HePAS) stellen Landesregierung und Landeswohlfahrtsverband jährlich bis zu zehn Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe des Landes zur Verfügung.

HePAS bringt Menschen mit Behinderungen in ein reguläres, möglichst dauerhaftes Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis. Das Programm motiviert Unternehmen und Dienststellen, Menschen mit Behinderungen als Fachkräfte zu gewinnen. Zur Unterstützung der HePAS-Ziele fördert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration Projekte, die die Rahmenbedingungen für die nachhaltige Beschäftigung Schwerbehinderter in Hessen verbessern. Im Fokus stehen dabei Ideen und Ansätze, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Ausbildungs- und

Arbeitsplätzen erleichtern. Im Rahmen des aktuell laufenden Programms konnten bis zum 30. Juni 2023 insgesamt über 200 Ausbildungs- und über 1.700 Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden.

Mit HePAS 2024 wird die inklusionspolitische Zielstellung, auch die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen zu ermöglichen, in den Blick genommen, deren Partizipation am Arbeitsmarkt besonderer Unterstützung bedarf. Ein Schwerpunkt des Programms ist daher die Schaffung verbesserter Teilhabemöglichkeiten für Menschen, denen sonst nur der Weg in die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bleibt. „Stabile und gut abgestimmte Förderketten verbessern gerade für Menschen mit schlechteren Startchancen die Möglichkeit, ihre Talente zu entdecken, sie zu entfalten und sich in Ausbildung und Arbeit zu integrieren“, betont der Minister.

Der Übergang von Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat in HePAS 2024 besonderen Stellenwert. „Eine praxisnahe Berufsorientierung durch finanziell geförderte Praktika in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit dem Angebot der Begleitung tragen dazu bei, dass Arbeitgeber bei ihrer Suche nach Arbeitskräften intensiv unterstützt werden“, sagt Susanne Selbert, Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. „HePAS-Leistungen ergänzen dabei sinnvoll die Regelleistungen und erhöhen im Einzelfall die Chance für Arbeitgeber und Schulabgänger, langfristige Arbeitsverhältnisse entstehen zu lassen“, so die Landesdirektorin weiter.

Durch die Möglichkeit der Erprobung eines Übergangs- und Inklusionsmanagements in WfbM legt HePAS 2024 zudem den Grundstein dafür, dass mehr Menschen den Sprung in den Arbeitsmarkt wagen und sich dort mit den Möglichkeiten, die die Gesetze und die flankierenden Unterstützungsangebote von HePAS 2024 vorsehen, auch auf Dauer behaupten können. Denn Menschen mit Behinderungen sind wichtige Mitarbeitende, sie benötigen dafür aber die für sie jeweils passenden Hilfen.

Wie in der Vergangenheit wird durch eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit sichergestellt, dass das Programm in enger Zusammenarbeit durchgeführt wird, damit hessische Arbeitgeber bestmöglich über die unterstützenden Angebote von HePAS informiert werden können.

Hintergrund

HePAS 2024, mit einer Laufzeit von 2024 bis Ende 2026, bietet unter anderem

  • Prämien bei Praktika und Probebeschäftigung sowie bei der Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze
  • Förderung der Arbeitsmarktintegration von Schulabgehenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Förderung des Übergangs aus einer WfbM in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Besondere Förderung schwerbehinderter Menschen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr
  • Angebot einer Begleitung durch professionelle Dienste
  • Förderung innovativer Projektansätze, die die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beschäftigung verbessern
  • Einrichtung von Inklusionsberatungen in den hessischen Industrie- und Handels- sowie den Handwerkskammern