Bildungsurlaub helfe den Beschäftigten, auf Herausforderungen im Berufsalltag besser reagieren zu können, neue Kompetenzen zu erwerben und ermögliche ihnen, durch neu gewonnene Perspektiven frische Ideen in ihren Arbeitsalltag einbringen zu können.
Das Land greift außerdem Unternehmen, deren Angestellte Bildungsurlaub nehmen, finanziell unter die Arme: Bei Kleinst- und Kleinbetrieben wird die Lohnkostenerstattung hälftig getragen, bei Schulungen zur Wahrnehmung des Ehrenamts erfolgt eine vollständige Kostenerstattung des Landes.
„Bildungsurlaub ist gerade auch für Beschäftigte kleiner Betriebe eine echte Chance“, so Klose, der auch auf die ausbaufähige Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs durch die Beschäftigten hinwies: „Die Gründe sind sicher vielfältig, dazu gehören aber auch Sorgen und Bedenken, wie die jeweilige Führungskraft auf eine solche Anmeldung reagiert. Teils ist der Anspruch auf Bildungsurlaub auch noch nicht bekannt genug oder bei zusätzlicher Care-Arbeit nur schwer in den Alltag zu integrieren. Wir verbessern mit unserem Gesetz auch die Vereinbarkeit von Familie und Bildungsurlaub weiter, indem die Kurszeiten flexibilisiert und digitale Formate ermöglicht werden“, führte der Minister weiter aus.
Klose betonte, dass der Gesetzentwurf an einer hessischen Besonderheit nichts ändere, nämlich, dass Bildungsurlaub auch politische Bildung weiterhin ermögliche: „Das ist vielleicht wichtiger denn je. Deshalb behalten wir in Hessen unser Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Länderregelungen bei und rütteln am gesellschaftspolitischen Anteil bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung und Ehrenamtsschulungen ausdrücklich nicht. Im Gegenteil: Wir erweitern die Ehrenamtsbereiche zusätzlich und schaffen außerdem die Rahmenbedingungen für digitale Formate.“