Laptop, Smartsphone, Pad, Symbol eines Rollstuhlfahrers

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Eine echte Chance für die digitale Barrierefreiheit!

Ab dem heutigen Tag müssen auch elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe öffentlicher Stellen des Bundes und verschiedener Bundesländer barrierefrei werden –auch in Hessen. Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die darin definierte Pflicht bezieht sich jetzt auch auf Intranet-Angebote, wodurch eine große Lücke geschlossen und die digitale Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen für Bürgerinnen und Bürger bei Anträgen, Verfahren sowie am Arbeitsplatz deutlich verbessert wird. Außerdem startet ein Monitoring für Apps und mobile Anwendungen, mit dem die Einhaltung der Vorgaben der Richtlinie kontinuierlich überprüft wird.

Auch mobile Anwendungen werden nun überprüft

„Dass die Richtlinie nun auch bei App-Angeboten öffentlicher Stellen zur Anwendung kommt, ist eine echte Chance für die digitale Barrierefreiheit“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Ich freue mich, dass neben den bereits bestehenden Websites nun auch mobile Anwendungen auf ihren Zugang für alle überprüft werden.“

Das Monitoring wird in Deutschland durch die Überwachungsstellen der Länder und des Bundes durchgeführt. Für Hessen ist das die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten in Gießen.

Mit Beginn des ersten Monitorings zum 23. Juni 2021 müssen auch Apps, die bislang nur für Webauftritte verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen. Sie ist regelmäßig zu aktualisieren und beinhaltet, welche Teile der App nicht barrierefrei zugänglich sind – und die Begründung, warum das so ist. Außerdem müssen die Betreiber die Barrierefreiheit der Angebote durch regelmäßige Tests sicherstellen.

Hintergrund

Barrierefreie Nutzbarkeit von Apps wird dann erreicht, wenn die Möglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen schon bei der Entwicklung mitbedacht werden. Der Aufwand, Barrierefreiheit zu erreichen, ist bei einer von Beginn an barrierefrei konzipierten App deutlich geringer als das nachträgliche Anpassen einer Standard-App. Gerade im Hinblick auf den im März 2019 verabschiedeten European Accessibility Act (EAA), der für bestimmte Produkte und Dienstleistungen auch privater Unternehmen ab 2025 in der EU Barrierefreiheit verpflichtend etabliert, ist die Entwicklung eines Bewusstseins dafür essenziell, findet auch Minister Klose: „Die Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche. Deshalb muss sichergestellt sein, dass alle Menschen auch an ihrem digitalen Umfeld in der von ihnen gewünschten Weise teilhaben können – ganz unabhängig von einer Beeinträchtigung oder ihrem Aufenthaltsort. Hier sorgt der EAA für eine Angleichung der unterschiedlichen Rechtsvorschriften innerhalb der EU, was die Abläufe auf dem Binnenmarkt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen deutlich verbessern wird.“

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

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