Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK liegen vor

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen weist die hessische Landesbehindertenbeauftragte Rika Esser auf dringende Handlungsbedarfe hin.

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„Ich teile die Auffassung aus den Abschließenden Bemerkungen zum Staatenprüfverfahren Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Wir brauchen größere Anstrengungen für mehr barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum, bei der inklusiven Schulbildung und der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen“, so die Beauftragte.

Im August 2023 hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen den zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands zum Umsetzungsstand der UN-BRK geprüft. In seinen Abschließenden Bemerkungen vom Oktober dieses Jahres hat der Ausschuss in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit „Dringende Maßnahmen“ angemahnt.

Im Bereich Wohnen fordert der UN-Ausschuss eine umfangreiche Deinstitutionalisierungs-Strategie. Rika Esser führte hierzu aus: „Erst, wenn Menschen mit Behinderungen überall in unserem Land barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum vorfinden und ohne Hürden persönliche Assistenz erhalten können, werden sie ihr Recht auf die freie Wahl ihres Wohnorts außerhalb sog. besonderer Wohnformen verwirklichen können.“

Im Bildungssektor mahnen die Ausschussmitglieder einen umfassenden Plan zum beschleunigten Übergang von den Förderschulen zu inklusiven Schulen an. „Die inklusive Beschulung ist gesamtgesellschaftlich von herausragender Bedeutung: Zum einen werden hier wichtige Weichen für die Zukunft der Kinder mit Behinderungen gestellt. Zum anderen wird eine stärkere gemeinsame Beschulung dazu führen, dass das Zusammenleben zur Selbstverständlichkeit wird“, so Esser.

Schließlich fordert der UN-Ausschuss einen Aktionsplan zum Übergang vom Modell der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierzu führt die Beauftrage aus: „In den vergangenen Jahren wurden bspw. mit dem Budget für Arbeit gesetzgeberisch mehr Möglichkeiten geschaffen, um den Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Leider finden diese Übergänge noch sehr selten statt. Am 6. Dezember beschäftigt sich auf meine Einladung hin das ‚Forum Inklusive Privatwirtschaft‘ mit der Frage, wie diese Übergänge in Zukunft besser gestaltet werden können. Wichtig ist mir dabei, dass wir Exklusionsketten vermeiden und die Menschen echte Wahlmöglichkeiten haben.“

Hintergrund:

Am 3. Dezember begeht die Weltgemeinschaft alljährlich den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen. Der Gedenk- und Aktionstag geht auf die Resolution 62/127 der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993 zurück. Im Umfeld des Tages sollen der internationalen Öffentlichkeit die Hürden ins Bewusstsein gerufen werden, denen sich Menschen mit Behinderungen täglich gegenübersehen.

Die offizielle Website des Gedenk- und Aktionstags finden Sie hier:

https://www.un.org/en/observances/day-of-persons-with-disabilitiesÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen zum zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands finden Sie hier:

https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2FC%2FDEU%2FCO%2F2-3&Lang=enÖffnet sich in einem neuen Fenster

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