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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Rika Esser, weist anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai auf die essenzielle Bedeutung von Barrierefreiheit für eine inklusive Gesellschaft hin: „Barrierefreiheit besteht, wenn unsere bauliche Umgebung, die Verkehrsmittel, alle Arten von Gebrauchsgegenständen oder auch IT- und Kommunikationssysteme, ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und zugleich ein wichtiges Kriterium für Nachhaltigkeit und Qualität“, so Esser. Deutschland habe sich bereits 2009 in Artikel 9 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) zur Umsetzung verpflichtet. „Ohne Barrierefreiheit ist echte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft nicht möglich“, so Esser weiter.

Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden

Aktuell wird der Regierungsentwurf des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags und des Bundesrats (hier: Sitzung am 7. Mai 2021) beraten, mit dem die Bundesregierung den European Accessibilty Act (EAA) der Europäischen Union umsetzen will, der auch Vorgaben für barrierefreie IT-Produkte und -Dienstleistungen beinhaltet. „Hierbei sollten die Möglichkeiten, die die Richtlinie bietet, ausgeschöpft werden, damit sich die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen, aber die von anderen Bürgerinnen und Bürgern spürbar zum Positiven verändert“, so Rika Esser.

Die Gelegenheit, unter anderem den regionalen öffentlichen Personennahverkehr und zusätzlich die bauliche Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in die neuen Regelungen einzubeziehen, müsse unbedingt genutzt werden: „Beispielsweise ist ein Bankautomat, der durch digitale Umrüstung für Menschen mit Sinnesbehinderungen zugänglich gemacht wurde, tatsächlich erst barrierefrei, wenn ihn Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ohne hinderliche Stufen erreichen können“, sagt Esser. Längst überfällig und daher gut sei, dass der privatwirtschaftliche Sektor erstmals in die Bemühungen einbezogen würde. Allerdings müssten die Übergangsfristen, die bis 2030 und darüber hinaus vorgesehen sind, verkürzt werden, so Esser. Denn diese langen Fristen trügen keinesfalls zu einer sorgfältigeren Umsetzung bei.

Die durch die Corona-Pandemie rapide vorangeschrittene Digitalisierung des Alltags, die bewirkt, dass beispielsweise Kundenberatung oder der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen vermehrt per Videokonferenz stattfindet, wertet Rika Esser als Chance: „Der steigende Einsatz digitaler Anwendungen in Beruf und Privatleben kann die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern. Das ist aber nur der Fall, wenn von Anfang an die uneingeschränkte Verfügbarkeit und der Zugang zum Internet, zu Dokumenten und mobilen Anwendungen für alle Menschen gewährleistet ist“, sagt die Landesbeauftragte. Ihr Appell an alle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger lautet: „Barrierefreiheit stärken – jetzt!“

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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