Im Rahmen des neu aufgelegten Landesprogramms „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ haben 21 von 33 berechtigten hessischen Landkreisen und Städten die Möglichkeit genutzt, eine Förderung des Landes für die Weiterentwicklung zu kommunalen WIR-Vielfaltszentren zu beantragen – darunter auch der Rheingau-Taunus-Kreis, dem der Förderbescheid heute vom im Kreis wohnhaften Sozial- und Integrationsminister Kai Klose persönlich in Bad Schwalbach übergeben wurde. Die zwölf noch verbliebenen Antragsberechtigten setzen ihre Arbeit in den bisher geförderten WIR-Strukturen fort und bereiten sich auf die Antragstellung für 2022 vor.
Förderung und Weiterentwicklung bis 2025
„Der Rheingau-Taunus-Kreis ist schon sehr lange integrationspolitisch aktiv: Bereits 2014 hat der Kreis eine WIR-Koordinationsstelle geschaffen, und er beteiligt sich an verschiedenen Landesprogrammen zur Förderung von Integration und der Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Dadurch wurden wichtige Integrationsprojekte umgesetzt und es wurde echte Pionierarbeit geleistet. Mit dem Antrag auf Förderung einesWIR-Vielfaltszentrums kann das Erarbeitete nun gesichert und bis 2025 weiterentwickelt werden“, sagte Minister Klose im Rahmen des Termins. Dem Rheingau-Taunus-Kreis wurden für den Zeitraum von 2021 bis 2025 Mittel in Höhe von 600.000 Euro bewilligt. Bislang hat das Land für 21 WIR-Vielfaltszentren über 12,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Integration als Zukunftsaufgabe
„Für den Rheingau-Taunus-Kreis ist das Thema Integration eine Zukunftsaufgabe. Wir wollen kontinuierlich und verlässlich daran arbeiten, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die einheimische Gesellschaft und das gewinnbringende Miteinander aller Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Die Arbeit der WIR-Koordinationskräfte im Rahmen der Schwerpunktzielsetzungen Interkulturelle Öffnung und Willkommens- und Anerkennungskultur ist dabei intern für die Weiterentwicklung unserer Verwaltung als auch extern, bezogen auf die Entwicklung im Kreisgebiet, wertvolle Unterstützung“, sagte der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, Frank Kilian.
WIR-Vielfaltszentren
Die kommunalen WIR-Vielfaltszentren sind in der WIR-Förderrichtlinie als erster von sechs Schwerpunkten fest verankert und zudem wichtiger Bestandteil des Koalitionsvertrags. Mit den neuen WIR-Vielfaltszentren werden nun unter anderem die Fördermittel ausgeweitet und die zwei kommunalen WIR-Stellen – die Koordination und das Fallmanagement – in einer Organisationseinheit zusammengefasst.
„Mir ist sehr wichtig, mit dieser Bescheidübergabe zu zeigen, dass Vielfalt, Integration und Teilhabe wichtige grundlegende Ziele der Hessischen Landesregierung sind. Deshalb senden wir heute gemeinsam das deutliche Signal, dass wir – das Land und die Kommunen – auch in schwierigen Zeiten an diesen Themen weitergearbeitet haben und es auch weiter tun werden“, so Minister Klose.