Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

HMSI und Regierungspräsidium Gießen überwachen Handel mit Chemikalien

Bestimmte Chemikalien und chemische Grundstoffe, die in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft verwendet werden, eignen sich auch für die Herstellung verbotener Sprengsätze und können so für kriminelle oder terroristische Zwecke missbraucht werden.

Um das zu verhindern, hat der Bundesgesetzgeber Bereitstellung, Verwendung und Besitz sogenannter Ausgangsstoffe für Explosivstoffe durch das am 1. Februar 2021 in Kraft getretene Ausgangsstoffgesetz verschärft. Es basiert auf einer europäischen Verordnung, die die Überlassung einer ganzen Reihe chemischer Stoffe in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) an Personen verbietet, die nicht nachweisen können, dass sie die Chemikalien für die berufliche oder gewerbliche Verwendung benötigen. Zusätzlich werden jeweils Konzentrationsgrenzen definiert, ab denen die Stoffe für kriminelle Zwecke missbraucht werden können.

Meldestelle beim Landeskriminalamt

Das Regierungspräsidium Gießen ist die verantwortliche Inspektionsbehörde, das Ministerium selbst hat die Fachaufsicht inne. Eine Meldestelle für verdächtige Transaktionen oder für den Fall des Verlusts entsprechender Stoffe wurde beim Landeskriminalamt eingerichtet. Damit hat Hessen als eines der ersten Länder eine vollständige Aufsichtsstruktur für den Vollzug aufgebaut.

„Der Schutz unserer Bürger*innen genießt oberste Priorität. Wir haben der Inspektionsbehörde umfassende Befugnisse erteilt, damit sie die Einhaltung des Gesetzes hessenweit überwachen kann. Außerdem leistet sie wichtige Aufklärungsarbeit und sensibilisiert beispielsweise Erzeuger*innen oder den Handel dafür, wie verdächtige und meldepflichtige Vorgänge zu erkennen sind“, sagt Sozialminister Kai Klose.

Sensibilisierung im Handel

Der hessische Handel wurde seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ausgangsstoffgesetzes verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. So müssen Online-Portale, aber auch Einkaufsmärkte verdächtige oder versuchte Einkäufe innerhalb von 24 Stunden an das Landeskriminalamt melden – das gilt auch, wenn Stoffe abhanden kommen oder gestohlen werden.

Im Jahr 2022 hat die Inspektionsbehörde insbesondere Baumärkte überwacht. Dabei wurde festgestellt, dass 60 Prozent der geprüften Märkte ihre Mitarbeiter*innen bereits entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geschult hatten. 

Bei den durch die Behörde vorgenommenen Sensibilisierungsmaßnahmen steht die Vermittlung der Inhalte der EU-Verordnung und der daraus resultierenden Pflichten für betroffene Produzent*innen, Händler- und Anwender*innen im Vordergrund. Das erfolgte 2022 u.a. im Rahmen von sechs Aktionen, bei denen z.B. im Düngemittelhandel über Einschränkungen bei der Abgabe von Düngern mit einem Nitratgehalt von mehr als 16 Prozent Stickstoff informiert wurde. Auch ein neu gestalteter InternetauftrittÖffnet sich in einem neuen Fenster hilft, die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln.

Bei Fragen zum Ausgangsstoffgesetz gibt das Regierungspräsidium Gießen unter der Rufnummer 0641 303-0 oder per Email Auskünfte.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

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