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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Kommunales Gemeinwesen aktiv mitgestalten

Wahl der Ausländerbeiräte am Tag der hessischen Kommunalwahlen

Nutzen Sie diese Möglichkeit der Teilhabe.

Kai Klose Minister für Soziales und Integration

Der Hessische Landtag hat beschlossen, dass die Ausländerbeiratswahl erstmals gemeinsam mit den Wahlen der Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte und Kreistage am 14. März 2021 stattfindet. Damit ist die Hoffnung auf eine stärkere Wahlbeteiligung verknüpft. Ausländerbeiräte werden in den Städten und Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet sind und die keine Integrationskommission gebildet haben (in Hessen über 170 Kommunen). Sozial- und Integrationsminister Kai Klose ruft anlässlich der Wahlen der Ausländerbeiräte alle Wahlberechtigten auf, ihre Stimme und die Chance zu nutzen, das kommunale Gemeinwesen aktiv mitzugestalten.

„Integration findet vor allem vor Ort, also in den Kommunen statt. Deshalb spielt es auch keine Rolle, ob es sich um ein Dorf, eine Gemeinde oder um eine Großstadt handelt – wichtig ist, die Teilhabe aller Menschen an der politischen Entscheidungsfindung zu fördern. Und dazu liefern die Ausländerbeiräte einen wichtigen Beitrag. Ich freue mich sehr, dass in diesem Jahr – entgegen mancher Befürchtung – mehr Ausländerbeiräte gewählt werden als 2016.“

Gemeinschaftsgefühl in Hessen fördern

Die Hessische Landesregierung treibt ihre nachhaltige Integrationspolitik weiter voran, um das Gemeinschaftsgefühl aller in Hessen lebenden Menschen zu fördern – unabhängig von ihrer Herkunft oder Migrationsgeschichte.

„Wir wünschen uns, dass Sie sich beteiligen, auch wenn Sie keinen deutschen Pass haben: Nutzen Sie die Wahlen der Ausländerbeiräte, um an einer gerechten und vielfältigen politischen Teilhabe mitzuarbeiten“, so Kai Klose weiter.

Bei den Wahlen zu den Ausländerbeiräten wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen gewählt, jedoch mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaaterinnen und Doppelstaater, wahlberechtigt sind. Die Briefwahl für die hessischen Kommunalwahlen am 14. März 2021 beginnt am heutigen 1. Februar.

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