Gebärdensprache, zwei Frauen unterhalten sich mit Gebärdensprache

Geschäftstelle Presse Corona

Kostenerstattung Gebärdensprachdolmetscher

Für die anspruchsberechtigte Personengruppe haben wir in kürzester Zeit ein barrierearmes Verfahren entwickelt, damit Kosten entweder direkt zwischen dem Dolmetschenden und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgerechnet oder aber der Person erstattet werden können, die die Leistung bereits in Anspruch genommen hat.

Die Antragsformulare wurden gezielt barrierearm gestaltet. Darüber hinaus entfällt auch der Nachweis, dass kein Familienmitglied oder eine Person aus dem sozialen Umfeld zur Verfügung steht, die dolmetschen kann. Auf der Grundlage einer Klarstellung durch das Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich der Kostentragung für Gebärdendolmetscher im Impfprocedere ist anzunehmen, dass die Krankenkassen die Kostenübernahme grundsätzlich ablehnen werden. Hessen hat hier sofort reagiert und verzichtet ab sofort auf einen Nachweis dafür, dass die jeweilige Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Die Wege und die damit verbundenen Hürden, die den Menschen zugemutet werden, die für die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung eine Gebärdensprachdolmetscherin/einen -dolmetscher benötigen, wurden in Hessen so gezielt erleichtert.

„Damit ermöglichen wir Selbstbestimmung, alltagsnahe Barrierefreiheit und Teilhabe. Im Zusammenhang mit der wünschenswerten Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung ist das sowohl unter gesundheits- als auch unter gleichstellungspolitischen Aspekten ein wichtiger Schritt“, stellt Gesundheitsminister Klose fest.

Antragsformular und Informationen stehen zur Verfügung:

https://hessenlink.de/ImpfFAQ
https://corona-impfung.hessen.de/faq/durchf%C3%BChrung-der-impfung
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Kontakt bei Fragen und zum Einreichen der Unterlagen:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat Eingliederungshilfe, Behindertenrechtskonvention, Behindertengleichstellungsgesetz
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden

Mail: UN-BRK@hsm.hessen.de
Fax: 0611 – 32719 – 3265

Unser Informationsangebot zum Corona-Virus für Bürgerinnen und Bürger:

Hessenweite Hotline 0800- 555 4666 oder alternativ 0 611 32 111 000 (für Anrufe aus dem Ausland bitte 0049 vorwählen) oder Kontakt via Mail: buergertelefon@stk.hessen.de