Sozial- und Integrationsminister Kai Klose zur 16. Auschreibung des Preises: „Unternehmen gesucht, die schwerbehinderten Menschen Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen.“
Seit 2016 zeichnet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration jährlich drei Unternehmen der privaten Wirtschaft mit dem Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aus. „Gerade die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig es ist, als Gesellschaft füreinander einzustehen. Das gilt auch und gerade dann, wenn es darum geht, anderen Teilhabe zu ermöglichen“, sagt Hessens Sozialminister Kai Klose.
Ausgezeichnet werden können neben der Beschäftigung an sich auch besondere Maßnahmen und Aktivitäten der Unternehmen im Bereich der Ausbildung schwerbehinderter Menschen – „denn Chancengleichheit beginnt schon vor dem eigentlichen Berufsleben in der Schul- und Berufsbildung“, betont Klose.
Arbeitgeber, die sich in diesem Bereich engagieren, ruft der Minister auf, ihre Unterlagen einzureichen: „Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder auf viele aussagekräftige Bewerbungen!“
Die Preisträger des Hessischen Landespreises für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen erhalten neben einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro eine Anerkennungsurkunde und die Berechtigung, sich öffentlich – beispielsweise in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen – für drei Jahre auf den Preis zu berufen.
Interessierte können sich unter diesem Link Öffnet sich in einem neuen Fensterinformieren und bewerben.
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. Juni 2021.
Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury.
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