Gleichberechtigung von Frau und Mann

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Landesregierung schreibt Elisabeth-Selbert-Preis aus

Seit 1983 würdigt das Land Hessen mit dem Elisabeth-Selbert-Preis Menschen, die sich durch ihren besonderen Einsatz in Alltag oder Beruf für Gleichberechtigung stark gemacht haben

Mit dieser Auszeichnung zeigen wir, wie sehr wir das Engagement und den Mut von Frauen und Männern schätzen, die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft fördern und festigen.

Kai Klose Minister für Soziales und Integration

Seit 1983 würdigt das Land Hessen mit dem Elisabeth-Selbert-Preis Menschen, die sich durch ihren besonderen Einsatz in Alltag oder Beruf für Gleichberechtigung stark gemacht haben.

Die am 22. September 1896 in Kassel geborene Elisabeth Selbert engagierte sich erfolgreich und nachhaltig für Frauenrechte. Sie gilt als eine der Mütter des Grundgesetzes und als die Frau, die dafür sorgte, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz im Grundgesetz verankert wurde: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, heißt es dort seit dem 23. Mai 1949 in Artikel drei, Absatz zwei, Satz eins. „Elisabeth Selbert ist ein Vorbild und ihr Anliegen ist nach wie vor brandaktuell: Wir verfolgen es weiter!“, sagt Sozialminister Klose: „Mit dem Elisabeth-Selbert-Preis würdigt das Land Hessen Menschen, deren Wirken der Gleichberechtigung neue Impulse verleiht.“

Die Hessische Landesregierung vergibt die Auszeichnung alle zwei Jahre. In diesem Jahr erfolgt die Verleihung im Herbst in Selberts Geburtsstadt Kassel. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

2019 wurden die ehemaligen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Birgit Schäfer und Anja Braselmann für die Entwicklung einer gerechteren Personalkostenbudgetierung im Regierungspräsidium Kassel geehrt. Mit ihrem Konzept konnten die Unterschiede in der Einkommensverteilung zwischen Frauen und Männern deutlich verringert werden.

Hintergrundinformationen:

Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Der Vorschlag oder die Bewerbung muss die Leistung, die ausgezeichnet werden soll, klar benennen sowie darlegen, worin das besondere nachprüfbare Engagement besteht. Die Adresse für die Bewerbung lautet: stabsstelle-frauenpolitik@hsm.hessen.de

Mit dem Vorschlag oder der Bewerbung ist gegebenenfalls die zu würdigende Arbeit beizufügen. Eigenbewerbungen sind möglich. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 30. April 2021.

Informationen erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Frau Dr. Andrea-Sabine Jacobi, Telefon (0611) 32 19 36 40.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fax

49 611 32719 4666

Sonnenberger Straße 2/2a, 65193 Wiesbaden

E-Mail: presse(at)hsm.hessen.de

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