Die neue Coronavirus-Variante ist in der Vergangenheit überwiegend in Südafrika aufgetreten. Gesundheitsminister Klose hat nochmals an die Einhaltung der aktuellen Regeln erinnert.
Inzwischen wurde eine weitere, bisher vor allem in Südafrika auftretende Coronavirus-Variante mit Namen B.1.351 (501Y.V2) in Hessen nachgewiesen. Der Patient war Ende Dezember aus Südafrika eingereist und wird derzeit stationär behandelt. Auch Kontaktpersonen wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
Weitere Nachweise von Coronavirus-Varianten absehbar
„Die aktuellen Fälle verdeutlichen, dass wir absehbar immer wieder neue Coronavirus-Varianten finden werden. In erster Linie wird aber die herausragende Bedeutung der strikten Einhaltung von Quarantänemaßnahmen und die konsequente Testung bei der Rückkehr aus Risikogebieten deutlich“, so der Hessische Gesundheitsminister Kai Klose. „Zudem ist es in Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens besonders wichtig, auf alle vermeidbaren Auslandsreisen zu verzichten und konsequent die AHA+L Regeln zu beachten – für den gemeinschaftlichen und den eigenen Gesundheitsschutz“, betont Klose.
Verschärfte Einreiseregeln
Ergänzend zu den Quarantäneregelungen der Länder gelten ab dem 14. Januar 2021 bundesweit einheitliche Regeln der Anmelde-, Test- und Nachweispflichten der Einreisenden, Pflichten von Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreibern (ab 1. März 2021) auf Basis der Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung. Bei Einreisen aus einem so genannten Virusvarianten-Gebiet oder einem so genannten Hochinzidenzgebiet muss ab dem 14. Januar 2021 bereits vor der Abreise dem Beförderer gegenüber nachgewiesen werden, dass keine SARS-CoV-2-Infektion vorliegt. Zudem muss dies auch bei Einreise nachgewiesen werden können.
Sequenzierung wichtiges Instrument
Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist, den Eintrag von Virusvarianten mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Virusvarianten in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen.