Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Ungehinderter Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) plant ein Gesetz, um schwangeren Frauen den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Arztpraxen zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeite an einem entsprechenden Referentenentwurf.

Derzeit versammeln sich deutschlandweit wieder Abtreibungsgegnerinnen und -gegner, um während der Fastenzeit vor Einrichtungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung zu protestieren.

„Sie versuchen so, ungewollt schwangere Frauen zu kriminalisieren und unter Druck zu setzen. Das verletzt Frauen in ihrem Persönlichkeitsrecht und beeinträchtigt ihre selbstbestimmte Entscheidung“, stellt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose fest. Ungewollt schwangere Frauen sind vor einer möglichen Abtreibung zum Besuch einer Beratungsstelle gesetzlich verpflichtet. „Der Staat muss ihnen dann aber auch ermöglichen, die Beratungstermine ungehindert wahrnehmen zu können. Das Gesetzesvorhaben der Bundesfamilienministerin begrüße ich deshalb sehr“, erklärt Klose.

Hintergrund

Bisher fehlt eine einheitliche rechtliche Handhabe gegen die sogenannten „Gehsteigbelästigungen“. 2019 hatte das Hessische Ministerium des Innern und für Sport als für das Versammlungsrecht zuständige Ressort die „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ erlassen, um Belästigungen ratsuchender Frauen im direkten Umfeld von Beratungsstellen zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die von der Stadt Frankfurt angeordneten zeitlichen und örtlichen Einschränkungen sogenannter Gebetsmahnwachen allerdings als rechtswidrig eingestuft. Das wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Gesetzgebungskompetenz für eine rechtssichere Lösung für alle Beratungsstellen liegt beim Bund.

Alice Engel

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