Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sozialminister Kai Klose erklärt aktuellen Entgelttarifvertrag erneut für allgemeinverbindlich

Die hessischen Beschäftigten im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen werden auch künftig nach Tarif bezahlt.

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Sozialminister Kai Klose hat auf Antrag der beiden Tarifvertragsparteien, des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Hessen, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Hessen, sowie auf Empfehlung des Tarifausschusses den neuesten Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens Tariflohn zahlen müssen. Damit gilt dieser Tarifvertrag für rund 20.000 Beschäftigte in der Sicherheitsbranche in Hessen.

Das sichert gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und faire Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen in der Sicherheitsbranche. Wir begrüßen daher, wenn die Sozialpartner die Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in Anspruch nehmen.

Kai Klose Sozialminister

Insgesamt wurden in der Sicherheitsbranche zwölf Tarifgruppen für allgemeinverbindlich erklärt; die neuen Stundensätze reichen von 13,00 Euro bis 16,29 Euro. Auch die Vergütung für Auszubildende wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Auszubildende erhalten – je nach Ausbildungsjahr – eine Vergütung von 905 Euro, 1.005 Euro oder 1.055 Euro. Klose: „Durch diese einheitliche Entlohnung wird die gesamte Branche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver. Das ist ein gutes Signal für den Ausbildungsberuf in der Sicherheitswirtschaft und dient auch der Fachkräftesicherung in dieser Branche.“

Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen erfolgte am 3. Mai 2023 im Bundesanzeiger (Fundstelle: BAnz AT 03.05.2023 B10).

Hintergrund

Das Bundesministerium für Arbeit oder das jeweilige Landesministerium kann nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn beide Tarifvertragsparteien dies beantragen und ein aus je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besetzter Tarifausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt. Damit ist es für den Anspruch auf den Tariflohn unerheblich, ob die Beschäftigten in der Gewerkschaft organisiert sind oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

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