Sozialministerin Heike Hofmann hat in einer Rede am Freitag im Bundesrat in Berlin die gesellschaftliche Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung betont, gleichzeitig aber auch auf die Notwendigkeit zusätzlicher tiefgreifender Reformen verwiesen. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken“, sagte Hofmann im Rahmen der Befassung der Länderkammer mit dem Rentenpaket, das am 5. Dezember 2025 bereits den Bundestag passiert hatte.
Das weitere Reformen folgen müssten, sei allerdings unstrittig. Die vorgesehene Rentenkommission müsse sich dafür mit durchaus herausfordernden Fragestellungen beschäftigen, etwa, wie Altersvorsorge generationengerecht ausgestaltet oder wie auch für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen die Sicherung des Lebensstandards im Rentenalter ermöglicht werden könne. Zudem sei eine zentrale Frage, wie ein generationenübergreifender Ausgleich aussehen müsse, der jüngere Beitragszahler nicht immer weiter belaste. „Dabei müssen wir uns nicht nur Fragen der Verteilung zwischen Generationen stellen, sondern auch innerhalb der Gesellschaft insgesamt, um unabhängig von Generationen die Reichsten in die Verantwortung zu nehmen“, sagte Hofmann.
Auswirkung auf Frauen besonders beachten
Nicht zuletzt müsse die Auswirkung auf Frauen besonders beachtet werden, da sie nach wie vor niedrigere Renten beziehen als Männer. Das liege oft in Teilzeittätigkeit begründet: „Dabei darf man eines nicht übersehen: Bei Frauen kommt oft auch noch ein großer Teil an unbezahlter Care-Arbeit hinzu. Frauen leisten fast 30 Stunden dieser unbezahlten Sorgearbeit pro Woche. Auch dieses strukturelle Problem muss von Politik und Wirtschaft in den Blick genommen werden“, führte die Sozialministerin aus.
„Das sind keine leichten Aufgaben. Das wissen wir alle. Und insofern begrüße ich den vorliegenden Gesetzentwurf als einen wesentlichen Schritt auf unserem Weg. Denn: Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter in Würde leben können“, schloss Hofmann ihre Rede vor der Länderkammer.