Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Sozialministerin Hofmann kündigt flächendeckenden Start für Dezember an

Die Ausgabe der ersten Bezahlkarten für Geflüchtete kann in Hessen voraussichtlich im Dezember und damit wie angekündigt noch in diesem Jahr erfolgen. Das teilte Sozialministerin Heike Hofmann den Abgeordneten am Mittwoch im Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschuss des Landtags in Wiesbaden mit. Der initiale Abruf der Karte beim beauftragten Dienstleister erfolge noch in dieser Woche. Dieser benötigt eigenen Angaben zufolge etwa vier Wochen, um die ersten Karten zur Verfügung zu stellen. „Wir werden die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung in einem ersten Schritt an neu einreisende Leistungsberechtigte ausgeben. An bereits dort lebende Personen erfolgt sie anschließend schrittweise. Die Verteilung durch die Leistungsbehörden der Gebietskörperschaften kann davon unabhängig erfolgen“, sagte die Ministerin.

Wie im September beschlossen, trägt das Land die Kosten für das Vergabeverfahren, die Bereitstellung des Bezahlkartensystems sowie für die Anbindung an die jeweiligen Fachverfahren. Für die operative Umsetzung wurde eine Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen eingerichtet, die die Einführung als Ansprechpartnerin für die Erstaufnahmeeinrichtung und die Kommunen begleitet.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte unter Vorsitz von Ministerpräsident Boris Rhein gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz Ende vergangenen Jahres vereinbart, eine Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Eine Länder-Arbeitsgruppe hatte daraufhin das Vergabeverfahren organisiert und begleitet. Dieses Vergabeverfahren zur Ermittlung eines Dienstleisters konnte im September abgeschlossen werden.

Fragen und Antworten

Die Bezahlkarte wird in Hessen im Dialog mit den Kommunen flächendeckend eingeführt. Das Land Hessen übernimmt die Kosten der Kommunen für die Einführung der Bezahlkarte.

Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar an neu zugewiesene Personen sowie anschließend schrittweise auch an Asylbewerber, die sich bereits in Aufnahmeeinrichtungen befinden. Auch nach Verteilung in die Kommunen kann die Bezahlkarte dort weiter genutzt werden. Die Kommunen können unmittelbar auch Bestandsfälle sukzessive erfassen. Die Karte wird im Design neutral und diskriminierungsfrei ausgestaltet. 

Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrags nicht möglich ist. Sie kann in allen Geschäften an Kartenterminals, die Visa akzeptieren, eingesetzt werden. SEPA-Lastschrift oder Überweisungen insbesondere für ÖPNV, Telekommunikation und Vereinsgebühren sollen perspektivisch ermöglicht werden. Monatlich kann grundsätzlich ein Bargeldbetrag in Höhe von 50 Euro je leistungsberechtigte Person abgehoben werden.

Zur Entlastung der Behörden und zur Reduzierung des Organisationsaufwands bei Einführung und Nutzung der Bezahlkarte begleitet die neu eingerichtete Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen operativ die Einführung der Bezahlkarte. Die Koordinierungsstelle dient als Verbindungsstelle zwischen den Leistungsbehörden und dem Dienstleister. Informationen für die Leistungsberechtigten, die Leistungsbehörden und weitere Akteure werden zur Verfügung gestellt, ebenso Informationen für Leistungsberechtigte in verschiedenen Sprachen.

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