Die Summe deckt etwa 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Baumaßnahmen ab, deren Kosten sich auf insgesamt knapp über eine Million Euro Euro belaufen. Stadträtin Patricia Hölzel nahm den Förderbescheid für die Kreisstadt des Werra-Meißner-Kreises entgegen.
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass kommunale Gebäude mit Publikumsverkehr barrierefrei gestaltet und so auch für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar gemacht werden. Barrierefreiheit ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Staatssekretärin Strube.
Stadträtin Hölzel betonte: „Unsere Dorfgemeinschaftshäuser sind Orte des Zusammenkommens. Sie müssen für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen. Die Förderung ermöglicht es uns, dieses Ziel konsequent umzusetzen und die Gemeinschaft in Albungen, Eltmannshausen und darüber hinaus weiter zu stärken.“
Barrierefreie Toilettenanlage installieren
Das Dorfgemeinschaftshaus im Stadtteil Albungen befindet sich in einem ehemaligen Schulgebäude, in dem sich neben dem Büro des Ortsvorstehers auch eine Bibliothek und eine allgemein nutzbare Sporthalle befinden. Hier ist vorgesehen, neben einem Aufzug auch eine barrierefreie Toilettenanlage zu installieren. Im Stadtteil Eltmannshausen sind die Gemeinschaftsräume zusammen mit der Feuerwehr in einem Mehrzweckgebäude untergebracht, ebenso das Büro des Ortsvorstehers, zudem befinden sich im Obergeschoss ein Sitzungs-, ein Veranstaltungsraum sowie Toiletten. Auch hier ist der Einbau eines Aufzugs sowie die Schaffung eines barrierefreien WCs vorgesehen. Neben dem Umbau der Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) plant die Stadt auch die Anschaffung einer mobilen Hörakustikanlage.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob kommunale Gemeinschaftseinrichtungen, Verwaltungsgebäude oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir gemeinsam mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Deshalb profitieren von Maßnahmen wie der hier in Eschwege letztlich alle. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein dazu, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Staatssekretärin Strube weiter.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.