„Mit den Mitteln kann die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Hessen weiter vorangetrieben werden. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um eines der zentralen Ziele unseres Koalitionsvertrags zu erreichen, nämlich Barrierefreiheit und Inklusion unmittelbar voranzubringen“, sagte Ministerin Hofmann im Rahmen der Übergabe am Freitag im Kreis Kassel.
Das Rathaus der Stadt besteht aus zwei denkmalgeschützten Fachwerkhäusern, die durch eine Brücke miteinander verbunden sind. Mit dem Geld kann bei einem der Gebäude die Barrierefreiheit der Fahrstuhlanlage finalisiert werden, zudem kann u.a. beim zweiten ein Fahrstuhl mit Vordach angebracht werden, um auch das Trau- und Sitzungszimmer barrierefrei zugänglich zu machen.
„Wir wollen erreichen, dass Menschen mit Behinderung ihren Alltag so einschränkungsfrei wie möglich gestalten können. Deshalb freue ich mich, dass wir mit den Fördermitteln und den dadurch möglichen Veränderungen für die Menschen in Immenhausen eine Verbesserung herbeiführen können. So wollen wir Schritt für ein barrierefreies Hessen sorgen, so Heike Hofmann weiter.
Hintergrund UN-BRK
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention" sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.