„Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Der barrierefreie Ausbau der Bartenwetzerbrücke ist hier beispielhaft und steht stellvertretend für viele Projekte aus unserem Förderprogramm zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK)“, sagte Staatssekretärin Strube im Rahmen der Übergabe am Freitag in Melsungen.
Hintergrund der Förderanfrage der Stadt war die Initiative des kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Robert Weck, der auf Barrieren für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollatoren bei der Passage der gepflasterten Brücke hingewiesen hatte. Die Stadt wird den Belag mit den bereitgestellten Mitteln nun so anpassen bzw. erneuern, dass künftig keine Barriere mehr für Menschen mit eingeschränkter Mobilität besteht.
Hintergrund UN-BRK
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention" sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.