Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Bürgermeisterin Antje Runge nahm den Förderbescheid für die Kommune entgegen.
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass Orte wie dieser, an dem seit vielen Jahren junge Menschen in Oberursel zusammenkommen, möglichst ohne Hindernisse nutzbar werden. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Katrin Hechler.
Die Stadt plant, das Jugendcafé barrierefrei zu erschließen. Dafür soll der Eingangsbereich umgebaut werden: Der Boden wird angeglichen, eine Rampe, elektrische Türöffner sowie ein Plattformlift installiert. Zudem soll bei einem bereits vorhandenen Behinderten-WC eine elektrische Türöffnung nachgerüstet werden.
Als offenen, modernen und lebendigen Treffpunkt für junge Menschen sichern
„Die Portstrasse Jugend & Kultur ist weit mehr als ein Gebäude. Sie ist seit Jahrzehnten ein prägender Ort für junge Menschen in Oberursel – mittlerweile für ganze Generationen. Hier werden Begegnung, soziale und kulturelle Teilhabe, gesellschaftliches Engagement und demokratisches Miteinander ganz konkret gelebt. Viele Oberurselerinnen und Oberurseler verbinden mit der Portstrasse persönliche Erinnerungen und wichtige Erfahrungen, die sie in ihrer Entwicklung begleitet haben. Umso wichtiger ist es, diesen besonderen Ort zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Mit der Unterstützung des Landes Hessen können wir die Barrierefreiheit verbessern und die Portstrasse langfristig als offenen, modernen und lebendigen Treffpunkt für junge Menschen und die gesamte Stadtgesellschaft sichern“, so Bürgermeisterin Runge.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob Treffpunkte, kommunale Gemeinschaftseinrichtungen oder inklusive Spielplätze: Auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so die Staatssekretärin abschließend.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.