Die Summe deckt etwa 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Baumaßnahmen ab, deren Kosten sich auf insgesamt knapp 101.000 Euro belaufen. Bürgermeister Andreas Koch nahm den Förderbescheid für die Gemeinde entgegen.
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass kommunale Gebäude mit Publikumsverkehr barrierefrei gestaltet und so auch für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar gemacht werden. Barrierefreiheit ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Staatssekretärin Strube.
Förderung stärkt Barrierefreiheit und Bürgerfreundlichkeit im Rathaus
„Der barrierefreie Umbau unseres Rathauses ist ein wichtiger Schritt hin zu noch mehr Bürgerfreundlichkeit. Dank der Förderung können wir diese kostenintensive Maßnahme umsetzen und allen Mitbürgerinnen, Mitbürgern und Mitarbeitenden einen ungehinderten Zugang zu allen Bereichen des Rathauses ermöglichen. Dabei findet auch der demografische Wandel Berücksichtigung – wir gestalten unser Rathaus zukunftsorientiert und noch bürgerfreundlicher“, betont Bürgermeister Andreas Koch.
Im Rathaus der 4.500-Einwohner-Gemeinde ist die Barrierefreiheit aktuell noch durch Türen eingeschränkt, die sich nicht automatisch öffnen lassen, etwa die doppelflügelige Eingangstür sowie die des Aufzugs, der zu den in den oberen Stockwerken gelegenen Büros des Bürgermeisters sowie des Bauamts führt. Insgesamt werden im Verwaltungsgebäude an acht Stellen Zugänge automatisiert.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob Verwaltungsgebäude, barrierefreie Gemeinschaftseinrichtungen oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Deshalb profitieren von Maßnahmen wie der hier in Knüllwald letztlich alle. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein dazu, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Staatssekretärin Strube weiter.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.