Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Tariflohn ist die Grundlage angemessener Arbeitsbedingungen

Arbeits- und Sozialministerin Heike Hofmann hat anlässlich des Tags der Arbeit am 1. Mai die Bedeutung von Tarifverträgen betont. Sie wies zudem darauf hin, wie wichtig es sei, dass Branchentarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt würden. „Ein Anspruch auf Tariflohn für alle Beschäftigten ist die Grundlage angemessener Arbeitsbedingungen. Faire und allgemeinverbindliche Tariflöhne sind auch für Arbeitgeber von Vorteil, da sie fairen und verantwortungsbewussten Wettbewerb fördern“, sagte die Ministerin.

In Hessen wurden im Jahr 2025 außergewöhnlich viele Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Während vor 2025 im Schnitt zwei sog. AVE-Verfahren pro Jahr erfolgreich angestrengt wurden, waren es allein im vergangenen Jahr vier:

  • Tarifvertrag für das Tischlerhandwerk, Bestattungs- und Montagegewerbe (Auszubildende) in Hessen
  • Tarifvertrag für das Tischlerhandwerk, Bestattungs- und Montagegewerbe (Lohn) in Hessen
  • Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen (Lohn und Auszubildende) in Hessen
  • Tarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (Lohn und Gehalt) in Hessen.

„Das heißt, auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber in diesen Branchen sind nunmehr verpflichtet, ihren Mitarbeitenden Tariflohn zu zahlen. Und mehr geht natürlich immer“, führte die Ministerin aus. Die Erlasse zur Allgemeinverbindlicherklärung seien Ausdruck der verantwortungsbewussten Zusammenarbeit von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern im hessischen Tarifausschuss und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung, so die Ministerin weiter. Sie wies darauf hin, dass für Ende Mai 2026 eine Tarifausschusssitzung zum Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung für den aktuellen Entgelttariftarifvertrag im hessischen Sicherheitsgewerbe angesetzt sei.

„Die Allgemeinverbindlicherklärung zu Tarifverträgen ist ein gutes und wichtiges Zeichen. Arbeit ist mehr als Broterwerb – sie bedeutet Würde, Teilhabe und Zukunft. Zum Schutz dieser Rechte und Prinzipien braucht es auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten respektvollen Austausch und Umgang zwischen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern – und dafür setzen wir als Landesregierung uns auch in Zukunft ein“, so die Arbeitsministerin.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklären. Das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung kann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die oberste Arbeitsbehörde eines Landes übertragen werden. Die Entscheidung über die Allgemeinverbindlicherklärung erfolgt in diesen Fällen durch das beauftragte Landesministerium. Die Allgemeinverbindlicherklärung kann nur mit einem zustimmenden Beschluss des Tarifausschusses ausgesprochen werden.

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Matthias Schmidt

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