„Dieses Modell bildet den wunderschönen Kern der Stadt Bad Vilbel nicht nur in einer neuen wie ungewöhnlichen Perspektive ab, sondern macht diesen auch erfühl- und greifbar“, sagte Hofmann. Zander betonte die Bedeutung, die der Aspekt der Barrierefreiheit in seiner Stadt genieße: „Den Inklusionsgedanken leben wir in Bad Vilbel seit Jahren. So haben wir beispielsweise große Teile unserer Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut und führen dieses Projekt fort. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit diesem Tastmodell auch die Möglichkeit haben, blinden oder stark seheingeschränkten Menschen einen Eindruck unserer Stadt zu vermitteln. Wir erweitern damit also auch unser Tourismusangebot.“
Bei dem in Handarbeit aus Bronze gefertigten Modell sind die Häuser und Straßen mit hohem Detailgrad dargestellt, um die Charakteristik der jeweiligen Objekte sowohl optisch als auch durch das Tasten erfahrbar zu machen. Gleichzeitig kommt es ohne zu kleinteilige oder scharfkantige Elemente aus. Das Miniatur-Bad-Vilbel wurde auf einem für Rollstühle unterfahrbaren Steinsockel auf dem Günther-Biwer-Platz aufgestellt – in unmittelbarer Nachbarschaft zu Kurpark und Stadtbibliothek. Die Finanzierung erfolgte mit 63.000 Euro und damit zum größten Teil aus Fördermitteln des Landes. Den entsprechenden Bescheid übergab Ministerin Hofmann im Rahmen des Termins an den Ersten Stadtrat Zander. Die Gesamtkosten werden durch zusätzlich von der Stadt aufgewendete 7.000 Euro gedeckt.
„Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für ein gleichberechtigtes Miteinander. Wir unterstützen die hessischen Kommunen dabei, Barrieren abzubauen und so zu einem inklusiven Sozialraum zu werden“, sagte Heike Hofmann, die ergänzte: „Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Nachfrage ungebrochen hoch und sogar ansteigend. Das zeigt, dass wir damit einen Nerv getroffen haben. Das ist so erfreulich wie wichtig, denn der Abbau von Barrieren und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können uns nur gemeinsam gelingen.“
Hintergrund:
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales hat die Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention 2023 in Kraft gesetzt, mit der das Land Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit bis zu 90 Prozent der Gesamtkoten unterstützen kann. Auf Grundlage der Förderrichtlinie stellt das Land jährlich mindestens acht Millionen Euro zur Verfügung, um öffentliche Gebäude und Einrichtungen der hessischen Kommunen barrierefrei umzubauen.