„Frauen erleben aufgrund ihres Geschlechts Gewalt in vielen Formen: körperlich, psychisch, auch im digitalen Raum und ganz unabhängig von Alter, Bildung oder sozialer Schicht. Diese Gewalt hat einen strukturellen Ursprung und spiegelt die historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen wider. Sie ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft, auf die wir mit dieser Ausstellung aufmerksam machen“, sagte Sozialministerin Heike Hofmann im Rahmen der Veranstaltung am Freitag.
„Gewalt gegen Frauen“ ist als Wanderausstellung konzipiert und ist für interessierte Institutionen und die Öffentlichkeit kostenlos verfügbar. Sie kann über die HLZ ausgeliehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Exponate auf der Seite der HLZ digital herunterzuladen.Öffnet sich in einem neuen Fenster Thematisch werden lokale wie globale Lebensrealitäten und Gewalterfahrungen von Frauen behandelt. Dabei stehen häusliche Gewalt im ländlichen Raum, die Istanbul-Konvention sowie sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten im Fokus.
Der Anlass für die Fachveranstaltung war der erste periodische Bericht des bundesweiten Monitorings zur Umsetzung der Istanbul-Konvention der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt beim Deutschen Institut für Menschenrechte aus dem Dezember 2024. Durch einen Vortrag der Leiterin der Berichterstattungsstelle Müşerref Tanrıverdi erhielten die 90 Teilnehmenden im Ministerium in Wiesbaden Einblick in die Arbeit der Berichterstattungsstelle und konnten sich im Anschluss dazu austauschen. Weiterer Input kam von Frau Prof. Dr. Schrader von der Frankfurt University of Applied Science, die auf die Bedeutung qualitativer Analysen individueller Gewalterfahrungen hinwies.
„Die Istanbul-Konvention beinhaltet umfassende Verpflichtungen zur Prävention, zur Bekämpfung von Gewalt und zum Schutz der Betroffenen – und sie macht deutlich, dass unser Handeln nicht auf Annahmen beruhen darf, sondern fundierte Daten als Grundlage vonnöten sind. Nur wer die Lage möglichst genau kennt, kann auch angemessen reagieren. Deswegen ist ein Monitoring kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für wirksame Politik. Wir als Landesregierung nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Veranstaltungen wie diese bringen uns voran und Elemente wie die Ausstellung helfen, das Problembewusstsein in der Gesellschaft weiter zu schärfen“, sagte Hofmann.
Hintergrund
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt – kurz Istanbul-Konvention – ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Der Konvention liegt ein umfassendes Verständnis von Gewalt zugrunde, das alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt einschließt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen.
Die Verpflichtungen der Konvention richten sich an Bund, Länder und Kommunen. Sie zielen darauf ab, einen gemeinsamen Rechtsrahmen auf europäischer Ebene zu schaffen. Dieser soll auf den vier Säulen Gewaltprävention, Opferschutz, effektive Strafverfolgung und Verfolgung eines umfassenden koordinierenden Ansatzes bei der Umsetzung ruhen. Die Umsetzung wird durch eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten überwacht. In Hessen hat die Landesregierung im Herbst 2022 im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet.