Mehrere der Neubürgerinnen und Neubürger leisteten das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung direkt während der Feier und erhielten ihre Einbürgerungsurkunde aus den Händen von Integrationsministerin Heike Hofmann und Innenstaatssekretär Martin Rößler. Die neuen Staatsbürgerinnen und -bürger stammen aus über 30 verschiedenen Ländern, darunter China, Frankreich und den Philippinen.
Bewusste Entscheidung zu demokratischen Werten und Pflichten
„Die landesweite Einbürgerungsfeier ist zu einer besonderen Tradition geworden. Ich freue mich sehr darüber, dass Sie alle Deutschland und Hessen als Ihr Zuhause begreifen und das durch die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit dokumentieren“, sagte Integrationsministerin Hofmann. „Unabhängig davon, wo jemand geboren ist, wo vielleicht die Eltern geboren sind: Wir alle tragen dazu bei, dass Hessen ein so lebenswertes Bundesland ist. Jede und jeder kann und soll sich einbringen und dadurch unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben bereichern.“
„Ich begrüße Ihre Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft und freue mich über Ihr damit verbundenes klares Bekenntnis zu den Werten unseres Grundgesetzes und Ihren Wunsch nach dauerhafter Verbindung mit dem deutschen Staat“, sagte Staatssekretär Rößler. „Sie geben sich und uns allen hiermit zugleich das Versprechen, gesellschaftliche Verantwortung zum Schutz unserer Demokratie und Freiheit übernehmen zu wollen.“
Höhepunkt der Einbürgerungsfeier waren erneut die Live-Einbürgerungen. Gemeinsam mit Staatssekretär Rößler übergab Integrationsministerin Hofmann die Einbürgerungsurkunden im Biebricher Schloss unter anderen an
- Familie Rau (Mutter Natalia, Vater Andrei und Sohn Platon), wohnhaft in Lohfelden, Herkunftsland Republik Moldau,
- Familie Abdul Sater/Shamas (Mutter Reem, Vater Ali und Sohn Malek Leonard), wohnhaft in Lauterbach, Herkunftsland Libanon und
- Familie Tomko/Tourou (Mutter Vivian, Vater George mit den Töchter Mirella und Carmen), wohnhaft in Pohlheim, Herkunftsland Syrien.
Hintergrund:
Heute leben Menschen aus rund 200 Nationen in Hessen – und damit aus fast allen Ländern der Welt. Rund 38 Prozent der Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund, bei Kindern unter 6 Jahren liegt der Anteil bei 54 Prozent. Wer sich einbürgern lassen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das reicht beispielsweise von einem mehrjährigen Aufenthalt in Deutschland über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse bis zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Seit Ende Juni 2024 gelten zusätzlich neue Einbürgerungsregeln: Die Einbürgerung ist nun u.a. nach fünf statt acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland möglich. Bei besonderer Integrationsleistung verkürzt sich die Zeit um weitere zwei Jahre.
Weitere Informationen stehen unter www.einbuergerung.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung, unter www.soziales.hessen.de steht ab dem 18. September druckfähiges Bildmaterial bereit.