Staatssekretärin Strube bei der Bescheidübergabe an Bürgermeister Hausmann.

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

„Zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen schaffen“

Sozialstaatssekretärin Manuela Strube hat der Stadt Kirchhain am Donnerstag einen Bescheid über rund 114.000 Euro für die barrierefreie Umgestaltung des Bürgerhauses übergeben.

Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab, deren Kosten sich auf insgesamt rund 134.000 Euro belaufen. Bürgermeister Olaf Hausmann nahm den Förderbescheid für die Kommune im Landkreis Marburg-Biedenkopf entgegen.

„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass gerade Orte wie dieser, die auch zum Feiern und fröhlichen Beisammensein einladen, für alle möglichst ohne Hindernisse nutzbar werden. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Staatssekretärin Strube.

Zentralen Treffpunkt für alle nutzbar machen

Anlässlich der 675-Jahr-Feier Kirchhains im kommenden Jahr wird aktuell der Stadtplatz vor dem Bürgerhaus im Rahmen der Förderung „Lebendige Zentren“ des Hessischen Wirtschaftsministeriums unter Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte umgestaltet. Im Zuge dieser Arbeiten möchte die Stadt das Bürgerhaus nun mit Unterstützung der UNBRK-Förderung mit einem barrierefreien Zugang versehen. Geplant ist, eine steile Rampe, die sich aktuell noch dort befindet sowie die Brunnenskulptur zu beseitigen und durch eine moderne Stahlrampe zu ersetzen. Zudem wird in unmittelbarer Nähe der Rampe ein Behindertenparkplatz eingerichtet.

„Das Bürgerhaus ist einer unserer wichtigsten Veranstaltungsorte – vom Vereinsleben über Kultur bis hin zu Sitzungen. Umso gravierender ist es, dass die Treppe seit einiger Zeit gesperrt ist. Eine sichere und barrierefreie Zuwegung gehört deshalb zu den dringendsten Maßnahmen, gerade auch im Hinblick auf unser Stadtjubiläum in 2027. Die Förderung des Landes ermöglicht uns, diesen zentralen Treffpunkt für alle Menschen wieder voll nutzbar zu machen. Das ist ein starkes Signal für Teilhabe und für die Zukunft Kirchhains“, sagte Bürgermeister Hausmann.

„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob kommunale Gemeinschaftseinrichtungen, inklusive Spielplätze oder Verwaltungsgebäude – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Staatssekretärin Strube abschließend.

Hintergrund UN-BRK

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.

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Matthias Schmidt

Matthias Schmidt

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