Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Bürgermeister Fabian Wedemann nahm den Förderbescheid für die Stadt entgegen.
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass gerade Orte wie dieser, die von Bürgerinnen und Bürgern jedes Alters genutzt werden, möglichst für alle nutzbar werden. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Ministerin Hofmann.
Installation Inklusiver Spielgeräte
Vorgesehen ist, auf dem Ludwigsplatz Sitzgelegenheiten, einen barrierefreien Spielbereich, eine Pergola und andere Elemente anzulegen. Die Wegführung soll barrierefrei gestaltet werden, zudem ist die Installation Inklusiver Spielgeräte – etwa eines Bodentrampolins, einer Wassersäule, eines Balancier- und Kletterhügels – geplant. „Mit der Förderung schaffen wir auf dem Ludwigsplatz einen Ort, an dem sich alle Generationen begegnen können – unabhängig von Alter oder Einschränkungen. Inklusion wird hier ganz konkret erlebbar: als selbstverständliches Miteinander im Alltag. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Lebensqualität und Zusammenhalt in unserer Stadt“, sagte Bürgermeister Wedemann.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob inklusive Plätze, Verwaltungsgebäude oder kommunale Gemeinschaftseinrichtungen – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so die Sozialministerin abschließend.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.