Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen schaffen

Staatssekretärin Manuela Strube hat der Stadt Frankfurt am Main am Donnerstag einen Bescheid über rund 140.000 Euro für den barrierefreien Umbau des Archäologischen Museums übergeben. Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig und Dr. Sonja Marzinzik vom Archäologischen Museum Frankfurt nahmen den Förderbescheid für die Mainmetropole entgegen.

„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass auch Orte der Kultur und Geschichte wie dieser möglichst ohne Hindernisse nutzbar werden. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Manuela Strube.

Das Archäologische Museum besteht bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts und ist fester Bestandteil der Frankfurter Museums- und Kulturlandschaft. Die Stadt plant nun, den Eingangsbereich des Museums barrierefrei zu gestalten. Zudem sollen ein Plattformlift und ein barrierefreies Klingelsystem installiert werden. 

Auch die Frankfurter Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig zeigte sich darüber erfreut, dass die Ausstellungsräume nun endlich barrierefrei zugänglich werden: „Für das Archäologische Museum ist das eine großartige Nachricht, weil nun endlich der lang ersehnte Umbau für einen barrierefreien Zugang Realität wird. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei meinen Mitarbeiterinnen im Kulturamt, die sich immer wieder um solche Förderanträge bemühen. So kommen wir mit dem barrierefreien Umbau unserer Häuser noch schneller voran.“

„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob Museen, kommunale Gemeinschaftseinrichtungen oder inklusive Spielplätze: Auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so die Staatssekretärin abschließend.

Hintergrund UN-BRK:

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.

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Matthias Schmidt

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