Staatssekretärin Manuela Strube hat der Gemeinde Bad Zwesten am Donnerstag einen Bescheid über rund 65.000 Euro für den barrierefreien Umbau des Kurhauses in Bad Zwesten übergeben. Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Der Erste Beigeordnete Dirk Höhle und der Vorsitzende der Gemeindevertretung Tobias Eisenacher nahmen den Förderbescheid für die Gemeinde im Schwalm-Eder-Kreis entgegen.
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass Orte der Erholung und Zusammenkunft wie dieser möglichst ohne Hindernisse nutzbar werden. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Strube.
Die Gemeinde plant, das Kurhaus mit einem barrierefreien Eingangsbereich auszustatten. Zudem sollen Türen elektrisch umgerüstet sowie eine mobile Hebebühne für die Bühne des Kurhauses installiert werden. „Ich freue mich sehr über diese Unterstützung des Landes, denn sie hilft uns dabei, unser Kurhaus kurzfristig als einen Ort der Begegnung für alle Menschen barrierefrei und zukunftsfähig zu gestalten“, sagte der Erste Beigeordnete Höhle.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob kommunale Einrichtungen, Versammlungsorte oder inklusive Spielplätze: Auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so die Staatssekretärin abschließend.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.
Foto: Gemeinde Bad Zwesten