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Leitlinien zur Genehmigung großer Sport- und Kulturveranstaltungen

Am 6. Juli 2021 haben die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien Leitlinien für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter und für andere Großveranstaltungen vereinbart, die die Bundesländer übernommen haben.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat sich heute mit einer Klarstellung zur Auslegung und damit zur Genehmigung von großen Sport- und Kulturveranstaltungen an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte gewandt.

a) Demnach ist es derzeit möglich bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 bis zu 50% der Zuschauerkapazität zu nutzen; maximal bis zu 25.000 Zuschauenden.

b) Wird die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten, liegt die Höchstgrenze bei 5.000 Zuschauenden.

Bei der Auslegung der Leitlinien hat sich gezeigt, dass es folgender Klarstellung bedarf: Bei den 5.000 handelt es sich um die maximale Zahl Zuschauender.

Eine Ausweitung im Sinne von „5.000 + Geimpfte und Genesene“ ist nicht vorgesehen.

Die Begrenzung auf 5.000 Personen entspricht dem Leitgedanken des Beschlusses, dass Öffnungsschritte besonnen und immer mit Blick auf die aktuelle Entwicklung des Pandemiegeschehen ermöglicht werden sollen.

Der Klarstellung gegenüber den Gesundheitsämtern folgt die entsprechende Anpassung in den Auslegungshinweisen der Hessischen Coronavirus-Schutzverordnung. Die Gesundheitsämter sollten bereits erteilte Genehmigungen immer auch unter Berücksichtigung der regionalen Infektionslage überprüfen.

Eine Veränderung der aktuell für die Genehmigung großer Sport- und Kulturveranstaltungen gültigen Grenzwerte im Rahmen der Diskussion um die stärkere Berücksichtigung des Impffortschrittes, der Auslastung von Krankenhäusern usw. bleibt abzuwarten.