Landessozialberichterstattung

Die Landessozialberichterstattung vermittelt ein Bild der sozialen Lage auf Basis nachprüfbarer, valider, methodisch sauber erhobener Daten und bietet den sozialpolitischen Akteuren objektivierbare Fakten und Informationen.

Die Hessische Landesregierung stellt durch die Sozialberichterstattung sicher, dass Informationen und Analysen über die soziale Situation in Hessen sowie Umfang und Struktur von Armut und Ausgrenzung gewonnen werden, die über den Umfang allgemeiner Statistiken und Berichte hinausgehen. Insbesondere die Landessozialberichte dienen in diesem Zusammenhang als wichtige Planungsgrundlage für politische Entscheidungen. In Deutschland existieren Sozial- bzw. Armuts- und Reichtumsberichte nicht nur auf nationaler Ebene, sondern liegen seit dem Jahr 2015 flächendeckend für alle Bundesländer vor. Hinzu kommt eine ständig wachsende Zahl von Berichten auf Ebene der Kommunen und Gebietskörperschaften. Allen Berichten gemeinsam ist die Erkenntnis, dass sich Armut und Reichtum mit dem Einkommen allein nicht hinreichend erfassen lassen. Vielmehr richtet sich der Fokus auch auf Benachteiligungen in anderen Lebensbereichen, wie zum Beispiel Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe.

Hintergrund:

Unter Beteiligung der Wissenschaft und eines Expertenbeirats erarbeitet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration jeweils zur Mitte der Legislaturperiode einen Hessischen Landessozialbericht. Der Hessische Landtag hatte mit Beschluss vom 08.07.2009 die Landesregierung in Kooperation mit einem Beirat (Kommunen, Kirchen, Wissenschaftler, Statistiker, Verbände) mit der Erstellung von Sozialberichten beauftragt. Ziel ist es, die Situation armer Menschen in Hessen durch die genaue Kenntnis von Armutsgefährdungslagen zu verbessern. Zukünftig sollen die sozialen Verhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen dabei auch unter Berücksichtigung regionaler als auch sozialräumlicher Aspekte erfasst werden.

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