In Deutschland existieren Sozial- bzw. Armuts- und Reichtumsberichte nicht nur auf nationaler Ebene, sondern stehen für alle Bundesländer zur Verfügung. Hinzu kommt eine ständig wachsende Zahl von Berichten auf Ebene der Kommunen und Gebietskörperschaften. Allen Berichten gemeinsam ist die Erkenntnis, dass sich Armut und Reichtum mit dem Einkommen allein nicht hinreichend erfassen lassen. Vielmehr richtet sich der Fokus auch auf Benachteiligungen und Chancenungerechtigkeit in Lebensbereichen, wie zum Beispiel Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe.
Der Hessische Landtag hat mit Beschluss vom 08.07.2009 die Landesregierung in Kooperation mit einem Beirat (Kommunen, Kirchen, Wissenschaft, Statistik, Verbände) mit der Erstellung von Sozialberichten beauftragt. Seit 2012 erstellt das Hessische Sozialministerium unter Beteiligung des Expertenbeirats jeweils zur Mitte der Legislaturperiode einen Hessischen Landessozialbericht. Ziel ist es, die Situation armer Menschen durch die genaue Kenntnis von Armutsgefährdungslagen zu verbessern. Zukünftig sollen die sozialen Verhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen auch unter Berücksichtigung regionaler als auch sozialräumlicher Besonderheiten erfasst werden.