Die Landesregierung will ein noch stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für dieses Problem schaffen. „Wir wollen noch mehr auf dieses Thema aufmerksam machen und vor allem das Umfeld der betroffenen Mädchen und Frauen erreichen, um aktiver Aufklärungsarbeit zu leisten“, erklärt Klose. Mit konkreten Projekten wirkt das Land Hessen darauf hin, Mädchen und Frauen umfassend vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen.
Gezieltes Handeln im politischen Raum
Die Landesregierung fördert seit 2018 das profamilia-Projekt „Verbesserung von Schutz und Versorgung für Frauen und Mädchen, die in Hessen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind“. „Heute wird in diesem Zusammenhang die Tagungsdokumentation der Online-Fachveranstaltung ‚Prävention und Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung nachhaltig verankern – Beratungspraxis, Politik und Verwaltung im Dialog‘ vom 8. Dezember 2021 vorgelegt“, sagt Klose. In der Diskussion zwischen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Verwaltung und Beratung sei bei der Veranstaltung ein Dialog darüber entstanden, wie das Thema durch gezieltes Handeln im politischen Raum weiter gestärkt und unterstützt werden könne. Mehr Informationen und die Tagesdokumentation gibt es hier:
Seit 2021 wird vom Land zusätzlich ein Projekt der Organisation FIM – Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. zur Unterstützung von Opfern weiblicher Genitalverstümmelung gefördert. Zentrales Anliegen ist es, mittels kultursensibler Aufklärungsarbeit das Thema FGM/C zu enttabuisieren und Mädchen vor einer Beschneidung zu schützen.
Strafbarkeit in Deutschland
Hessen ist zudem Mitglied der Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe zur wirksamen Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung, die vom Bundesfrauenministerium geleitet wird. Diese Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland. Hessen hat die Initiative des Bundesfrauenministeriums in Form eines Schutzbriefs-FGM unterstützt, der im Februar 2021 vorgestellt wurde. Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. „Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, eine Genitalverstümmelung außerhalb Deutschlands an ihren Töchtern durchführen zu lassen“, sagt Minister Klose. Denn konkret gefährdet sind Mädchen insbesondere bei einer Reise ins Herkunftsland der Eltern.