Anlässlich der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen rufen die Beauftragten der Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern dazu auf, wählen zu gehen und mit der Stimmabgabe ein klares Bekenntnis zur Demokratie zu verbinden.
Wir feiern in diesen Tagen den 75. Geburtstag unserer Verfassung und auch 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Gleichzeitig nehmen die Beauftragten wahr, dass Hass, Hetze und Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen zunehmen. Dem muss entschieden entgegengetreten werden, denn wer Menschen mit Behinderungen angreift, greift unsere demokratischen Grundwerte an.
Die Menschenwürde ist oberster Wert unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung. Sie gilt für alle Menschen.
Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern rufen dazu auf:
„Stärken Sie unsere Demokratie, nutzen Sie als Wahlberechtigte Ihre Stimme bei der Europawahl am Sonntag sowie bei den anstehenden Landtags- und Kommunalwahlen! Achten Sie darauf, welches Menschen- und Wertebild die Parteien vertreten!“