„Gewalt gegen Frauen ist eine der drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit – sie kennt keine sozialen Grenzen und macht auch vor dem ländlichen Raum nicht halt. Mit dem Frauenhaus ist hier im Vogelsbergkreis ein Ort geschaffen worden, an dem Frauen und ihre Kinder Schutz finden, zur Ruhe kommen und neue Hoffnung schöpfen können. Ein Ort, der Sicherheit bietet, wenn das eigene Zuhause kein sicherer Ort mehr ist“, sagte Hofmann bei ihrem Besuch.
„Unser Ziel als Landesregierung ist klar – und das habe ich auch kürzlich bei der Vorstellung der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes betont: Frauen, die von Gewalt betroffen sind und ihre Kinder sollen überall in Hessen schnell und unkompliziert den Schutz und die Hilfe bekommen, die sie benötigen“, führte die Ministerin aus.
Land übernimmt vollständige Finanzierung des Frauenhilfesystems
Das Hessische Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz sieht vor, dass das Land ab 2027 die vollständige finanzielle Verantwortung für den laufenden Betrieb des Frauenhilfesystems übernimmt. Damit geht einher, dass die Landesmittel deutlich erhöht werden: Für 2027 sind rund 30 Millionen Euro und für 2028 rund 31 Millionen Euro vorgesehen, ein Teil davon Mittel des Bundes. Zuletzt hatte das Land rund 10,4 Millionen Euro für das System bereitgestellt.
Das Anfang 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz des Bundes beinhaltet, dass Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, ab 2032 einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreien Schutz und kostenfreie Beratung haben. Die Länder sind verpflichtet, dafür ein bedarfsgerechtes Angebot an Frauenhäusern und Fachberatungsstellen vorzuhalten. Dabei sollen auch besondere Anforderungen, beispielsweise von Frauen mit Behinderungen, berücksichtigt werden.
Das Gewalthilfegesetz ist ein echter Meilenstein für den Schutz von Frauen. Jetzt kommt es darauf an, den gesetzlichen Anspruch auch in Hessen mit einem entsprechenden Angebot zu hinterlegen.
„Mit unserem Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass unser Land den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032 erfüllt. Das ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine politische Notwendigkeit und ein Anliegen, von dem ich persönlich zutiefst überzeugt bin. Wir übernehmen diese Verantwortung“, sagte Hofmann.
Weitere neue Einrichtung im Kreis Groß-Gerau
Derzeit stehen in Hessen 32 Frauenhäuser mit 364 Plätzen für Frauen zur Verfügung. Für Frauen und ihre Kinder sind es insgesamt 903 Plätze. Zusätzlich verfügt das hessische Schutzsystem über 25 Notplätze. Ergänzend kommen 48 Beratungsstellen, Notrufe und Interventionsstellen hinzu. Bereits im kommenden Jahr wird das Angebot weiter ausgebaut: Neben der neuen Einrichtung im Vogelsbergkreis entsteht auch im Landkreis Groß-Gerau ein zusätzliches Frauenhaus. Damit und mit dem Ausbau bestehender Einrichtungen steigt die Zahl der Plätze für Frauen auf 404.
„Mein herzlicher Dank gilt allen, die dazu beigetragen haben, das Vorhaben hier im Vogelsbergkreis Wirklichkeit werden zu lassen. Ganz besonders danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die tagtäglich mit großem persönlichem Engagement, fachlicher Kompetenz und mit viel Einfühlungsvermögen für die Frauen und Kinder da sind. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert“, sagte Hofmann.
Kontakt
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Matthias Schmidt
Pressesprecher
Hessisches Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Telefon
Fax
0611/ 32719-4666
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden