Sozialministerin Hofmann steht mit rund zehn Personen auf einem Kopfsteinpflasterplatz. Zwei Personen sitzen im Rollstuhl. Hofmann hält gemeinsam mit zwei weiteren Personen einen Förderbescheid.

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Hofmann übergibt Förderbescheid für Michelstadt

Sozialministerin Heike Hofmann übergibt Förderbescheid für barrierefreie Gestaltung der Innenstadt von Michelstadt.

Sozialministerin Heike Hofmann hat der Stadt Michelstadt im Odenwald am Samstag einen Bescheid über rund 900.000 Euro überbracht, um zu unterstützen, dass dort insgesamt 18 Maßnahmen für den barrierefreien Umbau der Innenstadt realisiert werden können. Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Bürgermeister Dr. Tobias Robischon und Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Erika Ober nahmen den Bescheid für die Stadt entgegen.

„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass gerade auch an zentralen Orten unserer Städte und Gemeinden Barrieren aus dem Weg geräumt werden – an Orten wie dieser wunderschönen historischen Altstadt, in der Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen, Erledigungen machen oder essen gehen und die so für möglichst alle nutzbar wird. Barrierefreiheit sichert gleichberechtigte Teilhabe, die wir als ein zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Hofmann. 

Neue Wege für mehr Teilhabe

Vorgesehen ist etwa, Bordsteine und Gehwege im Innenstadtbereich abzuflachen, Pflasterflächen zu begradigen, taktile Elemente für Menschen mit Sehbehinderung zu installieren sowie Behindertenparkplätze zu schaffen. Zudem sollen u.a. zusätzliche Rampen und ein barrierefreier Weg in den Altstadtkern gebaut werden.

„Nach der ersten Veröffentlichung mit dem Hinweis auf die notwendige Verbesserung der Barrierefreiheit in unserer historischen Innenstadt in Michelstadt im Dezember 2021 freuen wir uns heute nach knapp fünf Jahren intensiver Kommunikation über die Übergabe des Förderbescheids für unser Projekt ‚Barrierefreie Innenstadt‘ durch die Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Frau Heike Hofmann, gemeinsam mit dem Leiter der Stabsstelle UN-BRK Herr Winfried Kron. Wir sind sehr dankbar für die finanzielle Unterstützung und wir werden auch in Zukunft als Stadtverordnete über die Fraktionen hinweg, als Cittaslow Michelstadt daran mitarbeiten, dass Teilhabe und Erreichbarkeit für alle Nutzer in der Altstadt möglich sein wird“, hob Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Ober hervor.

„Unsere historische Innenstadt prägt das Stadtbild und sorgt für die besondere Atmosphäre in Michelstadt“, betonte Bürgermeister Dr. Robischon. „Gleichzeitig stellen unsere historischen Straßen und Plätze Menschen mit Einschränkungen vor besondere Herausforderungen. Deshalb freuen wir uns sehr über die Unterstützung des Landes, damit wir vorhandene Barrieren gezielt reduzieren können, ohne Abstriche bei der Attraktivität unserer Innenstadt machen zu müssen. Herzlichen Dank für diese wichtige finanzielle Grundlage“, so der Bürgermeister weiter.

Inklusion als gemeinsame Aufgabe

„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob zentrale Orte, inklusive Spiel- und Sportplätze, Verwaltungsgebäude oder kommunale Gemeinschaftseinrichtungen – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, sagte die Sozialministerin abschließend.

Hintergrund UN-BRK:

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.

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