Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Kita-Landeselternvertretung: Wahl im ersten Halbjahr 2023

Ab dem 30. Juni 2023 werden Hessens Eltern in der Kindertagesbetreuung durch eine Landeselternvertretung (LEV) repräsentiert – ein bundesweit einzigartiger Vorgang, denn die LEV geht über die Zusammenschlüsse von Eltern in anderen Ländern hinaus: In Hessen ist diese Institution seit Dezember 2022 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) verankert. Hier ist zudem festgelegt, dass auch die Eltern der Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden, konsequent einbezogen und in der Landeselternvertretung vertreten sein werden.

„Wir haben eine demokratisch legitimierte Struktur zur Wahl einer Landeselternvertretung geschaffen. Kindertagesbetreuung ist durch eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft im Dreieck Eltern-Kita-Träger gekennzeichnet. Das Gesetz etabliert den Dialog: Eltern werden von wesentlichen Angelegenheiten in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

Eine weitere Besonderheit der LEV besteht in der Wahl durch die Elternschaft selbst. In anderen Bundesländern werden Vertreter auf die Landesebene durch Elternvertretungen auf kommunaler Ebene entsandt. In Hessen haben alle Eltern die Möglichkeit, als Vertreter*in zu kandidieren. Gewählt werden sie durch Delegierte der 33 Jugendamtsbezirke in Hessen, die aus den Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege stammen. Diese Delegierten wiederum werden von den Eltern direkt gewählt.

Die Wahl selbst ist in der Verordnung über die Landeselternversammlung und Landeselternvertretung geregelt, die am 27. April 2023 in Kraft getreten ist. Offizieller Startschuss für das Wahlverfahren ist der Wahlaufruf, der am 8. Mai 2023 im Staatsanzeiger verkündet wird.

Damit hessische Eltern ihr Stimmrecht ausüben können, ist eine Registrierung erforderlich, die sie auf dieser für die Wahl eingerichteten PlattformÖffnet sich in einem neuen Fenster vornehmen. Die Registrierungsfrist läuft bis zum 22. Mai 2023. Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten, die eines oder mehrere Kinder haben, die in Hessen in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden. Sind beide Eltern erziehungsberechtigt, teilen sie sich das Wahlrecht. Mehrere Kinder in einer Betreuungsform erhöhen den Stimmenanteil nicht.

Eltern, die als Delegierte oder für ein Amt in der Landeselternvertretung kandieren möchten, können dies ebenfalls über die Wahlplattform erledigen. Die Bewerbungen können in einem passwortgeschützten Bereich hinterlegt werden und werden auf der Homepage veröffentlicht.

Die gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten werden am 30. Juni in Wiesbaden zusammenkommen, um die Landeselternvertretung zu wählen. Eltern, die gerne für ein Amt in der Landeselternvertretung kandidieren möchten, können dies ebenfalls online über das Wahltool erklären. Die Bewerbungsfrist endet am 23. Juni 2023.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fax

49 611 32719 4666

Sonnenberger Straße 2/2a, 65193 Wiesbaden

E-Mail: presse(at)hsm.hessen.de

Schlagworte zum Thema