Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Landesregierung fördert Pilotprojekt „ADiBe Hessen Plus“

Diskriminierung kann soziale Benachteiligung verstärken und den Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen und gesellschaftlicher Teilhabe erschweren. Mit dem Projekt „ADiBe Hessen Plus“ stärkt das Land Hessen deshalb fortan die Schnittstelle von Antidiskriminierungsarbeit und Armutsprävention. Für das Projekt stehen für den Zeitraum von September 2026 bis April 2027 rund 160.000 Euro zur Verfügung.

„Menschen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, dürfen nicht zusätzlich durch Diskriminierung daran gehindert werden, ihre Rechte wahrzunehmen oder Unterstützung zu erhalten. Wir wollen genauer hinschauen, wo sozioökonomische Benachteiligungen entstehen und die Beratungsstrukturen in Hessen gezielt stärken“, sagt Staatsministerin Heike Hofmann.

Soziale Herkunft oder sozioökonomischer Status als Diskriminierungsmerkmale

Das Projekt wird durch den Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., im Rahmen des hessenweiten Antidiskriminierungsberatungs-Netzwerks (ADiBe) umgesetzt. ADiBe berät Menschen in Hessen, die Diskriminierung erfahren haben, kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Bisher konnten sich Menschen an ADiBe wenden, wenn sie aufgrund von Merkmalen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind, Diskriminierung erfahren haben. Soziale Herkunft oder sozioökonomischer Status sollen durch das neue Modellprojekt nun ergänzt werden.

Menschen mit niedrigem Einkommen, im Leistungsbezug, Erwerbssuchende, Alleinerziehende oder Wohnungslose können unter anderem bei Behörden, bei der Wohnungssuche sowie im Bildungs- und Gesundheitsbereich Benachteiligungen erfahren. „In der Beratung begegnen uns immer wieder Fälle, in denen Armut und Diskriminierung zusammenkommen. Mit ADiBe Hessen Plus wollen wir diese Erfahrungen systematischer erfassen und die Beratung um eine armutssensible Perspektive erweitern“, sagt Alexandros Stathopoulos, Projektleiter und Geschäftsleitung des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. Bestehende Fälle sollen wissenschaftlich ausgewertet und neue Fälle systematisch erfasst werden. Ein Instrument für ein Monitoring und ein Praxisleitfaden sollen dabei helfen, derartige Diskriminierung künftig besser zu erkennen und zu dokumentieren. Ergänzend werden ADiBe-Beratungsfachkräfte fortgebildet.

Armut oft mit weiteren Diskriminierungsmerkmalen verschränkt

„Bereits zu meiner Ernennung habe ich angekündigt, den Blick auch auf die Diskriminierungsformen zu richten, die bisher weniger im Fokus stehen, darunter etwa Diskriminierung aufgrund des sozioökonomischen Status, die auch als Klassismus bekannt ist. Das haben wir seitdem bereits getan und hinterlegen dieses Versprechen nun zudem mit konkreten Maßnahmen. Armut trifft Menschen selten isoliert. Sie ist oft mit anderen Diskriminierungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht oder Behinderung verschränkt. Mit der Förderung von ADiBe Hessen Plus soll genau diese Mehrfachbenachteiligung sichtbarer gemacht und vor allem gezielter adressiert werden“, erläutert Berivan Dahl, Landesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Stabsstelle Antidiskriminierung.

Die Projektlaufzeit beginnt am 1. September 2026 und endet zunächst am 30. April 2027. Die Erfahrungen aus der Pilotphase sollen anschließend ausgewertet und für eine mögliche Ausweitung auf weitere Jobcenter sowie die Übertragung erfolgreicher Ansätze in die Regelstrukturen genutzt werden. 

Kontakt

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Matthias Schmidt

Matthias Schmidt

Pressesprecher

Hessisches Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fax

0611/ 32719-4666

Sonnenberger Straße 2/2a 
65193 Wiesbaden