Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Landesregierung schreibt Hessischen Elisabeth-Selbert-Preis aus

Mit dem Elisabeth-Selbert-Preis zeichnen wir Personen aus aus, die in hervorragender Weise mit ihrem Engagement, ihrer Kreativität und ihrer gestalterischen Kraft Gleichberechtigung weiterentwickeln und mit neuen Impulsen versehen.

Kai Klose Hessischer Minister für Soziales und Integration

Die Auszeichnung erinnert an die hessische Juristin Elisabeth Selbert, eine der vier Mütter des Grundgesetzes, die sich mutig und erfolgreich für die Rechte der Frauen engagiert hat. Ihrem beharrlichen Einsatz ist zu verdanken, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz im Grundgesetz verankert ist und es in Artikel 3 seit dem 23. Mai 1949 heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

„Elisabeth Selbert ist ein Vorbild. Ihre Lebensleistung spornt uns bis heute dazu an, weiter für die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern zu arbeiten. Der Preis erkennt Persönlichkeiten an, die sich für diese grundlegende und aktuelle gesellschaftliche Thematik einsetzen. In Hessen engagieren sich viele Menschen in einer Fülle beispielgebender Projekte in diesem Bereich. Ich freue mich über jede Bewerbung“, sagte Sozialminister Klose.

Die Landesregierung vergibt die Auszeichnung alle zwei Jahre. 2021 wurde die Herzspezialistin und Gründungsdirektorin des Berliner Instituts für Geschlechterforschung in der Medizin an der Charité, Prof. Dr. Vera Regitz-Zagrosek für ihre wegweisende und herausragende Arbeit zur Etablierung der Gendermedizin in Deutschland ausgezeichnet.

Informationen zur Preisvergabe und Bewerbung

2023 erfolgt die Verleihung in Kassel, der Geburtsstadt Elisabeth Selberts. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Vorschläge oder Bewerbungen müssen keiner bestimmten Form entsprechen, aber die Leistung, die ausgezeichnet werden soll, klar benennen und das besondere und nachprüfbare Engagement darlegen. Gegebenenfalls ist die zu würdigende Arbeit beizufügen. Eigenbewerbungen sind möglich. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 27. Januar 2023.

Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen an: stabsstelle-frauenpolitik@hsm.hessen.de.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an:
Frau Dr. Andrea-Sabine Jacobi
Telefon: (0611) 32 19 36 40
E-Mail: stabsstelle-frauenpolitik@hsm.hessen.de.